Die Grundbesitzabgaben bestehen aus Grundsteuer, Müllgebühr, Kanalbenützungsgebühr & Seuchenvorsorgeabgabe.
Diese werden viermal pro Jahr für je ein Quartal vorgeschrieben und sind jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11 eines jeden Jahres fällig. Die Wassergebühren eines Jahres werden separat verrechnet und vorgeschrieben und sind am 15.6., 15.9., 15.12. und 15.3. (des nächsten Jahres – Jahresabrechnung) fällig.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, die von der Stadt St. Pölten eingehoben wird. Sie betrifft alle Grundstücke und hängt von der Art der Fläche und ihrer Bewertung durch das Finanzamt ab.
Man unterscheidet:
• Grundsteuer A: land- und forstwirtschaftliche Flächen
• Grundsteuer B: Baugrundstücke und betriebliche Grundstücke
Das Finanzamt legt für jedes Grundstück einen sogenannten Einheitswert und den Messbetrag fest. Auf Basis dieses Betrages berechnet die Gemeinde die Grundsteuer. Dazu wird er mit dem vom Gemeinderat festgelegten Hebesatz multipliziert.
Berechnung:
Messbetrag x 500 % = jährliche Grundsteuer
• Liegt die Jahressteuer unter 75 €, wird sie einmal pro Jahr am 15.5. vorgeschrieben.
• Beträge über 75 € werden auf vier Quartalsraten aufgeteilt.
Hinweis zur Bearbeitung:
Die Bearbeitung durch das Finanzamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald das Finanzamt den Einheitswert-Bescheid übermittelt, stellt die Stadt kurz darauf den Grundsteuerbescheid aus.
Müllgebühren
Die Müllgebühren bestehen aus der Abfallwirtschaftsgebühr und der Abfallwirtschaftsabgabe. Die Abfallwirtschaftsgebühr wird für die Bereitstellung der Mülltonnen verrechnet. Zusätzlich fällt eine Abfallwirtschaftsabgabe an, die 32 % der Gebühr für Restmüll- und Biotonnen beträgt.
Dies wird in einem Gesamtbetrag verrechnet, die Kosten richten sich jeweils nach der Größe und Anzahl der verwendeten Tonnen.
Tarife:
Finden Sie hier: Restmüll - Müllgebühren – St. Pölten
Hinweis:
Für An- oder Abmeldungen von Tonnen wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft unter der Nummer +43 2742 333-4444 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@st-poelten.gv.at.
Weitere Details zu Müll & Abfall finden Sie hier: Abfall – St. Pölten.
Kanalbenützungsgebühr
Für die Nutzung der öffentlichen Kanalisation wird eine jährliche Kanalbenützungsgebühr vorgeschrieben.
Berechnung:
Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Berechnungsfläche multipliziert mit dem jeweiligen Einheitssatz (zzgl. 10 % USt).
Berechnungsfläche:
Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an der Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen. Die Geschossfläche ist die, sich aus den äußersten Begrenzungen (Außenmauern) jedes Geschoßes ergebende Fläche (nicht die Wohnnutzfläche!).
Tarife:
Finden Sie hier: Steuern und Abgaben – St. Pölten
Hinweis:
Bei Fragen zur Berechnungsfläche wenden Sie sich bitte an die Baupolizei unter der Nummer +43 2724 333-2161 oder per E-Mail: baupolizei@st-poelten.gv.at
Seuchenvorsorgeabgabe
Für jedes Grundstück im Pflichtbereich ist eine jährliche Seuchenvorsorgeabgabe zu bezahlen, welche zweckgebunden direkt dem Land NÖ zugeführt wird.
Höhe der Abgabe:
Die Kosten berechnen sich nach dem jährlichen Restmüllvolumen, das dem Grundstück zugeteilt wurde, multipliziert mit dem Hebesatz.
• bis zu 3.500 Liter pro Jahr: € 15,00
• für jede weiteren 1.000 Liter: € 4,40
Wassergebühren
Für den Bezug von Wasser aus der Gemeindewasserleitung wird eine Wasserbezugsgebühr verrechnet. Die verbrauchte Menge wird über den Wasserzähler bei jedem Hausanschluss ermittelt und einmal pro Jahr (jeweils zum 31.12.) per Funk ausgelesen.
Die Gebühren werden in Form von drei (15.6., 15.9., 15.12.) Akontozahlungen im Voraus + anschließender Jahresabrechnung (15.3. des nächsten Jahres) eingehoben. Die Akontozahlungen ergeben sich aus dem Verbrauch des Vorjahres (Vorjahresverbrauch dividiert durch 4 multipliziert mit dem Tarif des aktuellen Jahres) und werden Ihnen bei der Jahresabrechnung natürlich in Abzug gebracht.
Bereitstellungsgebühr
Zusätzlich ist eine jährliche Bereitstellungsgebühr für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Wasserzählers, die von der möglichen Durchflussmenge abhängt.
Tarife:
Finden Sie hier: Wasser – St. Pölten
FAQ‘s Allgemein:
Ich würde die Abgaben für mein Haus gerne per Bankeinzug begleichen, geht das?
Natürlich, bitte füllen Sie das Formular Einzugsermächtigung aus oder senden Sie uns eine E-Mail an finanz@st-poelten.gv.at.
Ist eine Änderung des Zahlungszeitraums auf jährlich oder monatlich möglich?
Dies ist leider nicht möglich, laut Verordnung sind die Zahlungen vierteljährlich zu entrichten.
Kann ich meine Vorschreibungen auf elektronischem Wege erhalten?
Dies ist leider noch nicht möglich.
Ich habe mein Haus verkauft, was muss ich nun tun?
Bitte senden Sie uns eine E- Mail an finanz@st-poelten.gv.at
Wir benötigen folgende Unterlagen:
• Kaufvertrag, es müssen folgende Daten ersichtbar sein:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum der kaufenden und verkaufenden Partei
- Datum des Kaufvertrages
- Informationen, welches Grundstück betroffen ist (Einlagezahl, Grundstücksnummer und/oder Objektadresse)
• Wasserzählerstand per Übergabe, dieser ist selbstständig am Tag der Hausübergabe abzulesen
- Ihr Wasserzähler hat verschiedene Anzeigen, bitte verwenden Sie diese Anzeige (Beispielfoto).
Ich habe eine andere Frage zur Verrechnung.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Finanzabteilung unter finanz@st-poelten.gv.at oder +43 2742 333-2314
Ich habe eine Frage zur Müllentsorgung bzw. zu meinen Müllbehältern (z.B. Anzahl der Abfuhren, Volumen der Behälter).
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Baupolizei unter baupolizei@st-poelten.gv.at oder +43 2742 333-2161
Ich habe eine Frage zur Müllentsorgung bzw. zu meinen Müllbehältern (z.B. Anzahl der Abfuhren, Volumen der Behälter).
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Abfallwirtschaft unter abfallwirtschaft@st-poelten.gv.at oder 02742/333-4444
Ich habe eine Frage zum Kanal bzw. zu meiner Berechnungsfläche.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Baupolizei unter baupolizei@st-poelten.gv.at oder +43 2742 333-2161
FAQ‘s Erhöhungsbescheide:
Warum erhalte ich diese Erhöhungsbescheide?
Die Gebühreneinnahmen sind von der Gemeinde kostendeckend festzulegen. Aufgrund der Preisentwicklungen und -steigerungen der letzten Jahre wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.12.2024 die Gebühren für Müll und Kanal entsprechend angehoben. Sie erhalten nun als Liegenschaftseigentümer pro Liegenschaft je einen Bescheid für die Müllgebühr und einen für die Kanalgebühr, womit sie über Ihre neuen Vorschreibungsbetrag informiert werden.
Die jeweiligen Verordnungen finden Sie hier:
Kanalabgabenordnung 2025: Kanalabgabenordnung_2025_1_sig.pdf
Abfallwirtschaftsverordnung 2025: Abfallwirtschaftsverordnung_2025_1_sig.pdf
Was muss ich nun tun? Muss ich nun etwas einzahlen?
Sie müssen nichts tun, die Bescheide dienen für Sie als Info, welche Beträge Ihnen nun vierteljährlich vorgeschrieben werden. Bitte zahlen Sie nichts ein, Sie erhalten zu den jeweiligen Fälligkeiten (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) wie gewohnt eine Vorschreibung mit Zahlschein. Sollten Sie uns einen Bankeinzug erteilt haben, wird Ihnen der Betrag zu den jeweiligen Fälligkeiten abgebucht.