Rathaus

Abteilungen

Der Magistrat ist neben dem Gemeinderat, dem Stadtsenat und dem Bürgermeister Teil der St. Pöltner Stadtverwaltung

Öffnungszeiten

Bürgeranliegen: Anliegen können weiterhin per E-Mail bzw. telefonisch kommuniziert werden. Der Appell richtet sich an alle St. PöltnerInnen:

Nutzen Sie das Angebot der Online-Formulare oder nehmen Sie schriftlich mit den Fachabteilungen Kontakt auf. 

I Magistratsdirektion

II Stabsabteilungen

II/1 Abteilung für Personal

II/2 Abteilung für Digitalisierung und Informationstechnologie

III/ Stadtprokuratur

IV Präsidiale

V Zukunftsentwicklung, Wirtschaft und Marketing

VI Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten

Geschäftsbereiche

G1 Finanzen

G2 Behörden

G3 Gesundheit, Märkte & Soziales

G4 Kultur und Bildung

G5 Schul- und Kindergartenservice

G6 Stadtplanung 

G7 Baudirektion

G8 Städtische Betriebe (I&II)

G9 Nachhaltigkeit, Umwelt & Energiewirtschaft

Städtische Unternehmensbeteiligungen

Städtische Unternehmungen gemäß § 63 NÖ STROG

Sonstige Unternehmen

  • NÖPLAN, NÖ Landeshauptstadt-Planungsgesellschaft m.b.H.
  • NOE Central St. Pölten VerwertungsgmbH.
  • Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft e. Gen.m.b.H. in St. Pölten
  • VB Niederösterreich - Mitte Beteiligung e.G.

 Stadtrechnungshof

  • Tätigkeiten eines Kontrollamtes der Stadt
  • Überprüfung der gesamten Gebarung der Stadt gemäß § 48 NÖ STROG
  • Maßnahmen zur Korruptionsprävention
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Winterdienstverordnung
jetzt nicht gültig!

Winterdienstverordnung

Auf Grund der zu erwartenden Witterungsbedingungen in den nächsten Tagen ist aus Sicherheitsgründen der § 4 der aktuellen Winterdienstverordnung außer Kraft zu setzen, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu zählt der Einsatz von zusätzlichem Streumittel.

Verordnung des Gemeinderates der Stadt St. Pölten betreffend die Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln gegen Eis- und Schneeglätte (Winterdienst-Verordnung).