Rathaus

Abteilungen

Der Magistrat ist neben dem Gemeinderat, dem Stadtsenat und dem Bürgermeister Teil der St. Pöltner Stadtverwaltung

Öffnungszeiten

Bürgeranliegen: Anliegen können weiterhin per E-Mail bzw. telefonisch kommuniziert werden. Der Appell richtet sich an alle St. PöltnerInnen:

Nutzen Sie das Angebot der Online-Formulare oder nehmen Sie schriftlich mit den Fachabteilungen Kontakt auf. 

I Magistratsdirektion

II Stabsabteilungen

II/1 Abteilung für Personal

II/2 Abteilung für Digitalisierung und Informationstechnologie

III/ Stadtprokuratur

IV Präsidiale

V Zukunftsentwicklung, Wirtschaft und Marketing

VI Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten

Geschäftsbereiche

G1 Finanzen

G2 Behörden

G3 Gesundheit, Märkte & Soziales

G4 Kultur und Bildung

G5 Schul- und Kindergartenservice

G6 Stadtplanung 

G7 Baudirektion

G8 Städtische Betriebe (I&II)

G9 Nachhaltigkeit, Umwelt & Energiewirtschaft

Städtische Unternehmensbeteiligungen

Städtische Unternehmungen gemäß § 63 NÖ STROG

    • Abfallbehandlung und -verwertung „Am Ziegelofen GmbH"
    • BEG St. Pölten eGen
    • Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH
    • Fernwärme St. Pölten GmbH
    • Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Pölten GmbH
    • Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Pölten Forschungs GmbH
    • Hochschulen St. Pölten Holding GmbH
    • Immobilien St. Pölten GesmbH
    • Immobilien St. Pölten GesmbH & Co KG
    • Marketing St. Pölten GmbH
    • NÖ Kulturlandeshauptstadt St. Pölten GmbH
    • Städtische Bestattung St. Pölten GmbH

Sonstige Unternehmen

    • Landestheater Niederösterreich Betriebs GmbH
    • Niederösterreichische Kulturszene Betriebsgesellschaft m.b.H.
    • NÖPLAN, NÖ Landeshauptstadt-Planungsgesellschaft m.b.H.
    • Allgemeine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft e. Gen.m.b.H. in St. Pölten
    • VB Niederösterreich – Mitte Beteiligung e.G.
    • Raiffeisenbank Region St. Pölten eGen

 Stadtrechnungshof

  • Tätigkeiten eines Kontrollamtes der Stadt
  • Überprüfung der gesamten Gebarung der Stadt gemäß § 48 NÖ STROG
  • Maßnahmen zur Korruptionsprävention
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.