Zur Navigation Zum Inhalt

Strafregisterbescheinigung

Foto: pixabay
Foto: pixabay

Strafregisterbescheinigungen sind Voraussetzung für zahlreiche Tätigkeiten und Berufe

Die Strafregisterbescheinigung, früher hieß dieses Dokument Leumunds-, Führungs- oder polizeiliches Führungszeugnis, gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person oder im Idealfall, dass im Strafregister keine Verurteilung enthalten ist. Strafregisterbescheinigungen werden nur an die betreffende Person auf ihren Antrag hin ausgestellt.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein. Bitte informieren Sie sich hier bei der betreffenden Stelle.

Neu ist seit einiger Zeit, dass auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt werden kann.

Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.

Die Strafregisterbescheinigung können Sie auch online mittels Handysignatur bequem von zu Hause aus beantragen.

In St. Pölten erhalten Sie die Strafregisterbescheinigung ausschließlich bei der

Landespolizeidirektion Niederösterreich

Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche
Abteilung (SVA) - Bürgerservicestelle
Linzer Straße 47, EG, Zimmer 10
3100 St. Pölten
Tel.: 059 133-30 6600
Mail: lpd-n@polizei.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08 - 13 Uhr

Bitte beachten Sie

Leider kommt es wiederholt vor, dass Bürger wegen einer Strafregisterbescheinigung an den Magistrat St. Pölten verwiesen werden. Das ist jedoch falsch. Um sich unnötige Wege und Ärger zu ersparen, berufen Sie sich in solchen Fällen auf die Website der Niederösterreichischen Polizei.