Wie und wo kommen Sie zu Ihrem Führerschein?
Es gibt folgende Möglichkeiten, eine Fahrausbildung zu machen
- Vollausbildung in einer Fahrschule
- Vollausbildung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Ausbildungsfahrten (Führerschein mit 17 – vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B)
- Mindestschulung in einer Fahrschule in Kombination mit behördlich bewilligten Übungsfahrten (gilt nicht für die Klasse A)
Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass die theoretische bzw. praktische Ausbildung zum Führerschein gänzlich ohne Fahrschule durchgeführt werden kann.
Voraussetzung
- Verkehrszuverlässigkeit
- Erreichen des jeweiligen Mindestalters für die Erteilung der Lenkberechtigung
- Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterrichtsstunden
- ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
Die Ausbildung kann bei jeder Fahrschule in Österreich gemacht werden. Dort können Sie auch gleichzeitig den Führerscheinantrag stellen. Das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird von der Behörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.
Fahrschulen in St. Pölten
Fahrschule Easy-Drivers Graf
Hofstatt 5
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 352677-0
E-Mail: easydrivers.graf@kstp.at
Web: www.easydrivers.at
Fahrschule Ing. MAYER
Bahnhofplatz 1 Top 13
3100 St. Pölten
Tel.: +43 699 17186168
E-Mail: office@fsmayer.at
Web: www.fahrschule-mayer.co.at
Fahrschule Polivka
Kremser Landstraße 76
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 313151
Fax: +43 2742 313151-20
E-Mail: office@polivka.at
Web: www.polivka.at
Fahrschule Sauer
Julius-Raab-Promenade 29
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 26688
Fax: +43 2742 26688-4
E-Mail: info@sauer.at
Web: www.sauer.at
Bitte beachten Sie
Sie können Ihren Führerschein bei jeder Fahrschule in Österreich erwerben. Ausgestellt wird er Ihnen jedoch von der Behörde, in deren Bereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten-Stadt haben, ist die zuständige Behörde für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis die Bundespolizeidirektion St. Pölten und NICHT der Magistrat. Bei Verlust oder Diebstahl eines Führerscheins (oder Zulassungsscheins) wenden Sie sich ebenfalls an die Landespolizeidirektion in der Linzer Straße. Das Fundamt im Rathaus ist dafür nicht zuständig.
Kontakt
Landespolizeidirektion
Verkehrsamt - Führerscheinabteilung
Linzer Straße 47, EG, Zimmer 10
3100 St. Pölten
Tel.: +43 059133-0
Hinweis
Seit 1. März 2006 werden in Österreich nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bei gültigen Papierführerscheinen besteht keine Umtauschverpflichtung, ein freiwilliger Umtausch ist allerdings möglich. Unbefristete rosafarbene Führerscheine auch weiterhin bis 18. Jänner 2033 gültig. Die Kosten für einen Führerscheintausch liegen derzeit bei 49,50 Euro.