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Staatsbürgerschaftsnachweis

Sie wollen einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen? Hier finden Sie die gesuchten Fakten

Allgemeine Informationen

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft

Zuständige Stellen

Staatsbürgerschaftsurkunden

Magistrat St. Pölten
Rathausplatz 1, EG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333 2073
E-Mail: staatsbuergerschaft@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo. 07.30 - 16 Uhr, Di. 07.30 - 18 Uhr, Mi. und Do. 07.30 - 16 Uhr und
Fr. 07.30 - 13 Uhr

Staatsbürgerschaftsansuchen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung IVW2
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17A
Tel.: +43 2742 9005-12594,
Fax: +43 2742 9005-12777
E-Mail: post.ivw2staatsbuergerschaft@noel.gv.at

Hinweis

Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.

Verfahrensablauf

  • Die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen, wo Sie auch das Formular erhalten.
  • Sie können sich bei der Antragstellung auch vertreten lassen. In diesem Fall muss die Antrag stellende Person eine entsprechende Vollmacht vorweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • falls erforderlich: zusätzlich
    • Heiratsurkunde
    • urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
    • Verleihungsbescheid
  • bei Antragstellung durch Dritte: zusätzlich
    • Vollmacht
    • amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin

Hinweis

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei der für Sie zuständigen Behörde.

Kosten

Bundesgebühren: 28,60 Euro
Landesverwaltungsabgaben: 14,70 Euro

Bitte beachten Sie

Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, müssen in bar vergebührt werden.