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Personalausweis

Österreichischer Personalausweis ab 2. August 2021. (Foto: APA /Herbert Pfarrhofer)
Österreichischer Personalausweis ab 2. August 2021. (Foto: APA /Herbert Pfarrhofer)

Ein Personalausweis dient als amtlicher Lichtbildausweis und - in der Europäischen Union - als Reisepassersatz.

Seit dem 2. August 2021 ist die Beantragung des neuen Personalausweises im Passamt des Magistrats möglich. Die Ausstellung kann nur nach einer Terminreservierung erfolgen.

Allgemeine Informationen

Eine Personalausweisneuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • alter Personalausweis ist abgelaufen
  • Namensänderung
  • Eintragung eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin
  • Verlust oder Diebstahl
  • anhand des Personalausweises ist eine Identitätsfeststellung nicht mehr möglich

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).

Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft

Zuständige Stelle

Passamt
Rathausplatz 1, Erdgeschoss
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2080, -2081
Fax: +43 2742 333-3029
E-Mail: passamt@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. 07.30 - 16, Di. 07.30 - 18, Fr. 07.30 - 13

Online-Terminvergabe

Eine Terminreservierung beim Passamt ist hier möglich.

Hinweis

Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises können Sie bei Ihrer Wohnsitzpassbehörde stellen, aber auch bei jeder anderen Passbehörde innerhalb Österreichs. Ebenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich stellen.
Falls Sie den Personalausweis bei der Passbehörde beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich.

Bei Antragstellung über eine Gemeinde benötigen Sie das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises".

Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • weder Personalausweis noch Reisepass sind vorhanden:
    • amtlicher Lichtbildausweis oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
    • eventuell Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
    • eventuell Heiratsurkunde eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin
  • kein Personalausweis, aber Reisepass ist vorhanden - Personaldaten sind gleich geblieben:
    • Reisepass (ist dieser abgelaufen, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin darin zweifelsfrei erkennbar sein)
    • eventuell Geburtsurkunde
    • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien
  • Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
    • Personalausweis (ist dieser abgelaufen, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin darin zweifelsfrei erkennbar sein)
    • eventuell Geburtsurkunde
    • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien
  • Personalausweis ist vorhanden - Personaldaten haben sich geändert:
    • Personalausweis (ist dieser abgelaufen, muss der Antragsteller oder die Antragstellerin darin zweifelsfrei erkennbar sein)
    • eventuell Geburtsurkunde
    • ein Passbild in Farbe (Hochformat ca. 35 x 45 mm), nicht älter als sechs Monate, nach bestimmten Passbildkriterien
    • eventuell Heiratsurkunde
    • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis

Wurde der Personalausweis gestohlen, benötigen Sie zusätzlich eine inländische Diebstahlsanzeige von der Polizei. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

Hinweis

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden - vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Kosten

61,50 Euro
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema: Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw. und Personalausweis – Minderjährige unter 18 Jahren .