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Volksbegehren

Foto: pixabay
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Ein Instrument der direkten Demokratie

Volksbegehren sind ein Instrument der direkten Demokratie, mit dem das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Österreichischen Nationalrat erreichen kann.

Damit dieser Vorschlag auf die Tagesordnung des Nationalrates kommt, müssen Volksbegehren zwei Hürden überspringen

1. Unterstützungsunterschriften zur Einleitung
Zunächst müssen die Proponenten des Volksbegehrens die gesetzlich vorgegebene Zahl an Unterstützungsunterschriften vorlegen. Diese muss ein Promille der durch die letzte Volkszählung erhobenen Bevölkerungszahl erreichen. Mit Stand 2018 sind dies 8.401 Unterschriften. Die Unterstützungsunterschriften können in jedem Gemeindeamt oder in St. Pölten beim Magistrat/ Bürgerservice geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dies online über die Handysignatur oder die Bürgerkarte zu leisten.

2. Volksbegehren
Wurde die notwendige Anzahl an gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht, so wird formell eine Eintragungswoche eingeleitet. Dabei besteht die Möglichkeit innerhalb von acht Tagen in jedem beliebigen Gemeindeamt oder in St. Pölten am Magistrat mit einer persönlichen Unterschrift das Volksbegehren zu unterstützen. Sie können ihre Unterstützung auch online zu leisten. Auch hier sind entweder Handysignatur oder Bürgerkarte Voraussetzung.

Erreicht das Volksbegehren österreichweit mehr als 100.000 Unterstützungserklärungen, muss sein Inhalt im Nationalrat behandelt werden. Der Nationalrat ist jedoch nicht gezwungen, dem Text des Volksbegehrens seine Zustimmung zu geben.

Die aktuell laufenden Volksbegehren finden Sie auf der Website des Innenministeriums

Die persönliche Abgabe der Unterstützungserklärungen ist im Wahlamt des Magistrates möglich. Bitte vergessen Sie nicht Ihren amtlichen Lichtbildausweis. Dieser ist für die Abgabe der Unterstützungserklärung notwendig.

Kontakt

Wahlamt

Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2073
E-Mail: wahlamt@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do. 07.30 - 16 Uhr, Di. 07.30 - 18 Uhr, Fr. 07.30 - 13 Uhr

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