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Gewerbe-Anmeldung

Vor Beginn der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, muss das entsprechende Gewerbe bei der Behörde angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen im Original

Personaldokumente (Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde & Staatsbürgerschaftsnachweis sowie ggf. Heiratsurkunde) und – sofern vorgeschrieben – Ihren Befähigungsnachweis (z.B. Meisterbrief, Schul- und Dienstzeugnisse, etc.). 

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort finden Sie eine Auflistung jener Gewerbe, für die ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist, wie auch eine Auflistung von denkbaren "freien Gewerben", die zwar anzumelden sind, für die jedoch keine Qualifikation nachgewiesen werden muss.

Hinweise

  • Je nach Art Ihrer Gewerbeausübung kann zusätzlich zur Anmeldung auch eine Eignungsfeststellung durch die Gewerbebehörde erforderlich sein.
  • Für ausländische Staatsbürger gelten möglicherweise gesonderte Bestimmungen.
  • Bitte klären Sie die Details direkt mit der Behörde ab.

Kontakt

Magistrat St. Pölten
Gewerbebehörde
Linzer Straße 8/1. OG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2120
E-Mail: gewerbe@st-poelten.gv.at

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 08 - 11.30 Uhr
Fr. 08 - 12 Uhr

Tipp

Beratung zur Gewerbegründung, sowie über die damit verbundenen Folgekosten und Förderungen erhalten Sie auch in der
Wirtschaftskammer NÖ, Bezirksstelle St. Pölten
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 310320
Fax: +43 2742 310320-31799
E-Mail: st.poelten@wknoe.at

Tipp

Sollten Sie keinerlei Beratung benötigen, können Sie Ihre Gewerbeanmeldung auch gerne elektronisch einbringen.