Die lernende Stadt

Integration in Schulen

Foto: Pixabay
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In der Sekundarstufe I (Mittelschulen, Unterstufen der allgemein bildenden höheren Schulen) besteht die gesetzliche Wahlmöglichkeit zwischen Sonderschulbesuch und integrativem Schulbesuch für Ihr Kind.

Bei einem integrativen Weg, ist eine Kontaktaufnahme mit der Bildungsdirektion NÖ notwendig.

Ab 01. August 2014 trat das Schulverwaltungsreformgesetz in Kraft. Damit erfolgte eine ganz wesentliche Änderung in der Struktur der österreichischen Schulverwaltung. 25 Bezirksschulratsbehörden wurden in Niederösterreich abgeschafft und eine völlig neue Struktur gebildet.

In Niederösterreich wurden zur möglichst bürgernahen Dienstleistung, 5 Außenstellen des Landesschulrates für NÖ – nämlich in Zwettl, Mistelbach, Waidhofen an der Ybbs, Baden und Tulln – eingerichtet.

Kontakt

Bildungsdirektion Niederösterreich (ehemaliger Landesschulrat)
Web: www.sozialinfo.noe.gv.at

  

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Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!