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Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Listenhunde)

Das NÖ Hundehaltegesetz bzw. das NÖ Hundeabgabegesetz sehen vor, dass ab 2011 für Hunde der Rassen

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit Hunden anderer Rassen eine erhöhte Hundeabgabe vorzuschreiben ist. Ab 01.01.2011 beträgt die Hundeabgabe 135,- Euro und die rote Hundemarke 2,09 Euro pro Jahr.
    Gemäß NÖ Hundehaltegesetz sind Hunde der oben angeführten Rassen bzw. Kreuzungen dem Magistrat zu melden. Die Halterin oder der Halter muss auch nachweisen, dass er die für die Haltung von Hunden dieser Art erforderliche Sachkunde und eine aufrechte Haftpflichtversicherung besitzt. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen drohen empfindliche Geldstrafen.

Sollten Sie Ihrer Meldeplicht bisher noch nicht nachgekommen sein, werden Sie dringend ersucht dies so rasch wie möglich nachzuholen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter im Fachbereich Finanzen, Tel.: +43 2742 333-2312, wo auch Ihre Anmeldung entgegengenommen wird.

Hier erhalten Sie das Anmeldeformular.

Gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes müssen seit Anfang 2010 alle Hunde, die in Österreich gehalten werden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sein. Sollte bei Ihrem Hund die Kennzeichnung oder Registrierung in der Heimtierdatenbank noch ausständig sein, werden Sie dringend ersucht, dies umgehend zu veranlassen. Auch hier riskieren Sie bei Nichtbefolgung eine Verwaltungsstrafe.

Auskünfte, ob Ihr Hund bereits amtlich registriert ist, erteilt Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin oder der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten - Veterinärverwaltung, Tel. +43 2742 333-2580.