Abteilungen

G2 Behörden

Leitung

Mag. Martin Gutkas
Rathausplatz 1, 2. Stock, Zimmer 215
3100 St. Pölten
Mo. - Do. 08 -  11.30 Uhr, nachmittags nur mit Terminvereinbarung
Fr. 08 - 12 Uhr
Tel.: +43 2742 333-2100
E-Mail: bezirksverwaltung@st-poelten.gv.at 

Allgemeine Angelegenheiten

  • Koordinierung der Behördenverfahren
  • Angelegenheiten der Bezirksverwaltungsbehörde und des eigenen behördlichen Wirkungsbereiches, soweit diese nicht anderen Geschäftsbereichen, Departements oder den Abteilungen des Bürgerhauses zugewiesen sind
  • Standesamtsaufsicht
  • Behördliche Überprüfungen in Gebührenangelegenheiten nach dem NÖ
  • Krankenanstaltengesetz
  • Sozialversicherungsangelegenheiten
  • Wehrwesen
  • Angelegenheiten des Zivildienstes

Bezirksverwaltung

Anlagen

E-Mail: bezirksverwaltung@st-poelten.gv.at 

  • (Betriebs)Anlagen nach bundesrechtlichen Vorschriften
  • Verfahrenskoordinierung bei konsolidierten Genehmigungsbescheiden mit der Bau- und Feuerpolizei
  • Behördliche Arbeitnehmerschutzangelegenheiten
  • Behördliches Eisenbahnwesen
  • Apothekenwesen
  • Kraftfahrgesetz XI. Abschnitt, Ausbildung von Kraftfahrzeuglenkern
  • Zivilflugplatzbewilligungen und damit zusammenhängende Agenden
  • Sanitäre Aufsicht über Kranken- und Pflegeanstalten sowie Ambulatorien unter Beiziehung des amtsärztlichen Dienstes

Umweltrecht

E-Mail: umweltrecht@st-poelten.gv.at 

  • Wasserrechtsangelegenheiten
  • Mineralrohstoffangelegenheiten
  • Forst-, Jagd- und Fischereiwesen
  • Schutz der Bodenkultur, Naturschutz, Schädlingsbekämpfung
  • Abfallwirtschaftsangelegenheiten
  • Bäderhygiene
  • Bezug von Explosionsstoffen (Ausnahmegenehmigungen)

Gewerbe und Veranstaltungen

E-Mail: gewerbe@st-poelten.gv.at 

  • Gewerbeberechtigungen
  • Nicht der Gewerbeordnung unterliegende Erwerbstätigkeiten, sofern diese nicht explizit anderen Fachbereichen zugewiesen sind
  • Veranstaltungswesen
  • Sammlungsbewilligung
  • Glücksspielangelegenheiten
  • Fahrschulbewilligungen, Fahr(schul)lehrer:innenberechtigungen

Verkehrs- und Strafamt

E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at bzw. strafamt@st-poelten.gv.at 

  • Verwaltungsstrafen
  • Verkehrsrecht
  • Verordnungen für Verkehrsverbote, Verkehrsbeschränkungen, Verkehrserleichterungen
  • Straßenpolizei
  • Straßenpolizeiliche Bewilligungen über die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken
  • Schifffahrtspolizei
  • Arbeiten neben der Straße
  • Beseitigung von Verkehrshindernissen
  • Ausnahmebewilligung
  • Untersuchung von Unfallhäufungsstellen

Bau- und Feuerpolizei

E-Mail: baupolizei@st-poelten.gv.at

  • Bearbeitung der bewilligungs, -anzeige und meldepflichtigen Bauvorhaben
  • Vollziehung des Gassicherheitsgesetzes
  • Amtssachverständigentätigkeit in bautechnischen Angelegenheiten sowie Mitwirkung in Angelegenheiten des Anlagen-, Gewerbe- und Veranstaltungswesens
  • Ermittlungen von Flächen für die Vorschreibung von Kanaleinmündungsabgaben und Kanalbenützungsgebühren
  • Überprüfung des Baufortschrittes und Bauzustandes
  • Bewilligungen von Straßenbauvorhaben
  • Führung des Bauarchives
  • Führung eines Häuserkatasters
  • Zuteilung von Konskriptions- und Hausorientierungsnummern
  • Führung des Gebäude- und Wohnungsregisters
  • Durchsetzung der Mängelbehebung nach Feuerbeschauten Überwachung der Organisation der Feuerbeschauten
  • Wiederkehrende Überprüfung und Mängelbehebung von Feuerstätten
  • Maßnahmen zur Verhütung von Bränden im Freien und in Gebäuden
  • Rauchfangkehrerangelegenheiten
  • Anordnung der Brandsicherheitswache
  • Erhebungs- und Beauskunftungstätigkeit (aus den Bauakten) in Verfahren betreffend Aufenthaltstitel, Pflegestellenbewilligungen sowie den nationalen und grenzüberschreitenden Güterverkehr
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.