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Landwirtschaftliche Nutztiere

Hier erhalten Sie wichtige Informationen über landwirtschaftliche Nutztiere.

Die Schlachtung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Schalenwild (Zuchtwild) unterliegt (mit definierten Ausnahmen) nach dem Lebensmittelgesetz und Verbraucherschutzgesetz einer amtlichen Untersuchung und Beurteilung (Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung). Beabsichtigte Schlachtungen müssen in der Veterinärverwaltung angemeldet werden. Die Schlachtung darf nicht vor erteilter Erlaubnis stattfinden! Für Wild aus freier Wildbahn gelten je nach Vertriebsweg unterschiedliche Rechtsnormen.

Schlachtbetriebe, Fleischbetriebe und Verarbeitungsbetriebe unterliegen einer regelmäßigen Hygienekontrolle. Verkaufsabteilungen etc. werden durch die amtliche Lebensmittelaufsicht überwacht.

Tierseuchenbekämpfung

Anzeigepflichtige Tierseuchen sind:

  • Wutkrankheit
  • Maul- und Klauenseuche
  • Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche
  • Lungenseuche der Rinder
  • Rinderpest
  • Tuberkulose der Rinder
  • TSE bei Tieren (einschließlich BSE bei Rindern sowie Scrapie bei Schafen und Ziegen)
  • Brucellose der Schafe und Ziegen
  • Pockenseuche der Schafe und Ziegen
  • Blauzungenkrankheit (Bluetongue)
  • Rifttalfieber
  • Lumpy Skin Disease
  • Pest der kleinen Wiederkäuer
  • Klassische Schweinepest
  • Afrikanische Schweinepest
  • ansteckende Schweinelähmung
  • Brucellose der Schweine
  • Vesikuläre Virusseuche der Schweine
  • Aujeszky'sche Krankheit bei Hausschweinen
  • Rotz
  • Beschälseuche und Bläschenausschlag der Pferde
  • Räude der Pferde, der Esel, der Maultiere, der Maulesel, der Schafe und der Ziegen
  • alle Formen der Pferdeencephalomyelitis
  • Infektiöse Anämie
  • Pferdepest
  • Stomatitis vesikularis
  • Geflügelpest
  • Newcastle Disease
  • Geflügelcholera
  • Psittakose
  • VHS - virale hämorrhagische Septikämie
  • IHN - infektiöse hämatopoetische Nekrose
  • ISA - infektiöse Anämie der Salmoniden
  • Affenpocken
  • Ebola

Bitte beachten Sie

Verpflichtet zur Anzeige bei der Veterinärverwaltung (bei begründetem Verdacht) sind neben den Tierbesitzern und veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalten die beigezogenen praktizierenden Tierärzte.

 

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Veterinärverwaltung St. Pölten