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Katzenhaltung

Das Tierschutzgesetz sieht für die Katzenhaltung hohe Standards vor.

Neu ist beispielsweise, dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie kastriert werden müssen, sofern sie nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden. Weiters müssen Sie Ihren Katzen die Möglichkeit zum Krallenschärfen und geeignete Rückzugsmöglichkeiten bieten. Ein eigener Rückzugsbereich für jede Katze ist besonders dann wichtig, wenn Sie mehrere Tiere in einer Gruppe halten.

Wohnungskatzen muss so genanntes Katzengras oder ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Das Gras dient der Katze zur Säuberung des Magens, weil es die beim "Putzen" verschluckten Haare in Form von Haarbällchen bindet.

Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen (z.B. Gitter) zu versehen. Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie saubere Katzenkistchen müssen geboten werden.

Die wichtigsten Änderungen in der Novelle Tierschutzgesetz Katzenhaltung sind hier zusammengefasst.