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Jubiläum: 100 Jahre Statutarstadt
St. Pölten

2022 ist das Jahr der Jubiläen: Vor 100 Jahren trennte sich Niederösterreich von Wien und wurde zum eigenständigen Bundesland. Auch für St. Pölten gab es im Jahr 1922 Umstrukturierungen, denn nach einem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats wurde die heutige Landeshauptstadt zur Statutarstadt erhoben. Am 15. August 1922 trat das Statut der Stadt St. Pölten in Kraft.

Bild eines Hochbehälters in Spratzern um 1927. (Foto: Stadtarchiv)
Die flächendeckend Versorgung mit Trinkwasser war ein großer Meilenstein in der Geschichte der Statutarstadt. Hier erkennbar ist ein Hochbehälter in Spratzern im Jahr 1927. (Foto: Stadtarchiv)

Vor der Erhebung St. Pöltens zur Statutarstadt im Jahr 1922, stand bereits ein genauer Arbeitsplan für die weitere Entwicklung der Stadt fest. Der Autor Dr. Julius Fischer war langjähriger Finanzstadtrat seiner Heimatstadt. Auf rund 30 Seiten schilderte er seine Vision für die positive Entwicklung St. Pöltens, die zu einer signifikanten Steigerung der Lebensqualität für die Bevölkerung führte.

Was ist eine Statutarstadt?

Eine Statutarstadt ist eine größere Gemeinde mit einem eigenen Statut, also einem eigenen Stadtrecht. Neben den gemeindeeigenen Aufgaben übernimmt der Magistrat auch die Bezirksverwaltung. Dazu sind mindestens 20.000 Gemeindemitglieder vonnöten.

Dr. Julius Fischer mit hohen Ambitionen

Um die vorgeschlagenen Maßnahmen wie Ausbau des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Schaffung von leistbarem und hochwertigem Wohnraum durchführen zu können, seien laut Fischer auch umfangreiche Eingemeindungen von Umlandgemeinden in Verbindung mit einer Erhebung St. Pöltens zur Statutarstadt vonnöten. Hierzu sollte ein „wenigstens auf ein- bis eineinhalb Menschenleben vorausschauender Verbauungs- und Verkehrsanlagenplan entwickelt werden“. Aufgrund der damals herrschenden schlechten Versorgungslage sollte bei der Eingemeindung das Augenmerk auf genügend agrarische Flächen gelenkt werden, um die Stadtbevölkerung mit ausreichend Lebensmittel versorgen zu können. Ziel war es, ein St. Pölten zu schaffen, das zu einem eigenständig agierenden Lebens- und Wirtschaftsraum, inklusiver genügender Raumreserven für die Entwicklung der nächsten Jahrzehnte, darstellt.

Die Einwohner der umliegenden Gemeinden von den Vorteilen einer Eingemeindung zu gewinnen, gestaltete sich recht schwierig. Im Laufe der folgenden Jahre gelang es einige der angrenzenden Gemeinden jedoch von den Vorteilen einer Eingemeindung zu überzeugen. Hierzu gehörte vor allem die Erweiterung des St. Pöltner Stromnetzes auf die neuen Katastralgemeinden sowie die Einbeziehung derselbigen in die projektierte Wasserleitung.

Beschluss zur Statutarstadt

Am 1. Jänner 1922 wurden die Gemeinden Spratzern, Stattersdorf mit Wagram, Harland, Hart, Wörth und Viehofen eingemeindet, und am 23. Februar desselben Jahres erfolgte die Erhebung St. Pöltens zur Statutarstadt. Der Beschluss zur Stadterweiterung und dass St. Pölten eine Statutarstadt werden soll, erfolgte im Gemeinderat einstimmig. Neben der Schaffung von Wohnraum war die Eröffnung der Wasserleitung im Jahre 1928 ein wirklicher Meilenstein. Durch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser verschwanden die bis dahin fast jährlich wiederkehrende Typhusepidemie.

Auswirkungen noch Jahrzehnte später

Mit seinen Bemühungen für die Erhebung St. Pöltens zur Statutarstadt legte Dr. Julius Fischer den Grundstein dafür, dass St. Pölten Jahrzehnte später auch zur Landeshauptstadt auserwählt wurde, was wiederum zu einer weiteren Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt und der Region führte.

Bereits im Austrofaschismus verfolgt und inhaftiert wurde Dr. Julius Fischer mit seiner Frau Hilda nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1938 aus „rassischen Gründen“, verfolgt. Ihnen gelang im letzten Moment die Flucht nach Paris und weiter in die USA, wo er 1943 verstarb. Die Stadt St. Pölten ehrte ihren ehemaligen Finanzstadtrat der Statutarstadt St. Pölten mit einer Straßenbenennung im Stadtteil Neuviehofen.

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