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Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums

Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums für Privathaushalte startet ab sofort.

Die Traisen im September 2024. (Foto: FF St. Pölten Stadt)
Ergänzend zu den Hochwasserhilfen aus dem Katastrophenfonds können betroffene Privathaushalte ab sofort die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums beantragen. (Foto: FF St. Pölten Stadt)

In Folge der Hochwasserereignisse in mehreren österreichischen Regionen vom 12.09.2024 bis zum 17.09.2024 können zahlreiche Personen ihren Wohnraum nicht zweckentsprechend nutzen. Sie sind mit hohen Kosten für Ausweichquartiere und Sanierungsarbeiten konfrontiert. Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums leistet für Privathaushalte zusätzliche finanzielle Hilfe: Sie kann ab sofort beantragt werden und unterstützt von Überflutungen betroffene Personen bei der Sanierung ihrer Wohnräumlichkeiten und/oder bei den Kosten für angemietete Ersatzquartiere.

Die österreichweite Abwicklung erfolgt durch die vom Sozialministerium beauftragte Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Diese prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der finanziellen Zuwendung. Die Antragstellung ist kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Hochwasserzuwendung.

Wer ist die Zielgruppe?

Privatpersonen in Österreich, die zwischen 12.09.2024 bis 17.09.2024 von einer Überflutung des Wohnraums an ihrem Hauptwohnsitz betroffen waren.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Es liegt bzw. lag eine unwetterkatastrophenbedingte Überflutung von Räumlichkeiten im Wohnraum des Hauptwohnsitzes vor (nicht: Kellerräumlichkeiten, Nebengebäude).
  • Es besteht ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem Hochwasserereignis vom 12.09.2024 bis zum 17.09.2024 und dem Schaden, der im Wohnraum der Wohneinheit entstanden ist.
  • Der Schaden wurde beim Katastrophenfonds gemeldet.

Wie hilft die Hochwasserzuwendung?

  • Wohnraumerhaltung: Kostenbeitrag für Sanierungskosten im Wohnraum am Hauptwohnsitz; z.B. Trocknung, Entfernung und Neuverlegung des Estrichs etc. Nicht: Sanierung von Räumlichkeiten im Kellergeschoß oder Nebengebäuden; pauschal 2.200 Euro pro Haushalt
  • Wohnraumbeschaffung: Echtkostenersatz für die Anmietung eines Ersatzquartiers; z.B. Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung; maximal 3.500 Euro pro Haushalt

Wie kann die Hochwasserzuwendung beantragt werden?

  • Anträge können ab sofort bis 30.06.2025 unter www.hochwasserzuwendung.at gestellt werden.
  • Diese Zuwendung kann ergänzend zu bereits beantragten bzw. ausbezahlten Hochwasserhilfen beantragt werden.
  • Für die Beantragung beider Zuwendungen müssen zwei getrennte Online-Anträge gestellt werden.
  • Sollte Ihnen die Antragstellung online nicht möglich sein, können sich Betroffene an das Serviceteam der Hochwasserzuwendung unter +43 1 /31 6 31-727 wenden.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Auszug aus dem zentralen Melderegister
  • Nachweis der Betroffenheit des Wohnraums in Niederösterreich
    • Schadenserhebungsprotokoll der Schadenserhebungskommission der Gemeinde 
      Wenn als Bestätigung ein Schadenserhebungsprotokoll des Magistrats St. Pölten benötigt wird, kann dieses per E-Mail an schadenskommission@st-poelten.gv.at beantragt werden. Das ist nur mit jener E-Mail-Adresse möglich, die bei der Aufnahme des Schadens der Kommission angegeben wurde. Das Schadenserhebungsprotokoll kann auch persönlich mit telefonischer Voranmeldung (Bürgerservice: +43 2742 333-0) im Rathaus abgeholt werden.
  • Für den Antrag auf Wohnraumbeschaffung zusätzlich
    • saldierte Rechnung(en) oder
    • Mietvertrag inklusive Zahlungsnachweise für das Ersatzquartier
  • Unterfertigte Abschlusserklärung

Rechtlicher Rahmen

  • Richtlinie zur Umsetzung des § 1 Abs. 1 Z 1 iVm § 2a Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G): Unterstützungshilfen bei Unwetterkatastrophen

Kontakt

Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC):
Zur Antragstellung: https://www.hochwasserzuwendung.at
 
Telefon: +43 1 /31 6 31-727, E-Mail: hochwasserzuwendung@kommunalkredit.at

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK):
Service für Bürgerinnen und Bürger des Sozialministeriums: https://www.sozialministerium.at/Services/Service-fuer-Buergerinnen-und-Buerger.html 
Telefon: 0800 201 611

Kontaktformular:https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=b74a92e8b7ba4434a1adff6eb9a8f8ad&pn=B44b1abbe726640b2831074a64590fd83

Verwaltungsspezifische Fragen an die Fachabteilung: wohnen@sozialministerium.gv.at

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