Hilfe und Förderungen
Finanzielle Hilfen und Förderungen
Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben in vielen Fällen Anspruch auf finanzielle Begünstigungen.
- Befreiung von der Rezeptgebühr
- Befreiung von der Rundfunkgebühr
- Pflegegeld
- Unterstützungen rund ums Auto
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Finanzielle Unterstützung rund ums Auto
Bei einer körperlichen Behinderung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, die zu mehr Mobilität mit dem eigenen PKW verhelfen.[ mehr dazu ]Nachstehend angeführte Möglichkeiten können nur Besitzer eines Behindertenpasses nutzen.
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ÖZIV-Support
Der ÖZIV bietet mit dem Angebot 'Support' Coaching für Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen der chronischen Erkrankungen an[ mehr dazu ]Beim Coaching wird eine individuell zu vereinbarende Anzahl von Gesprächen geführt, deren Ziel und Inhalt das Erarbe…
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ÖZIV-Arbeitsassistenz
Job trotz körperlicher Einschränkung - die ÖZIV-Arbeitsassistenz macht's möglich[ mehr dazu ]Seit Mai 2006 bietet die Österreichweite zukunftsorientierte Interessenvertretung (ÖZIV) in St. Pölten Arbeitsassistenz für Personen mit körperlichen Behinderungen bzw.…
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Kriegsopfer- und Behindertenverband KOBV
Seit der Gründung im Jahre 1945 ist das Hauptanliegen des KOBV Information, Beratung und Vertretung Ortsgruppe St. Pölten[ mehr dazu ]Obfrau: Annelie Lechner Tel.: +43 2732 72502E-Mail: annelie.lechner@aon.at Web: www.kobv.at
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Antrag auf Sozialhilfe
Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben Anspruch auf nachstehende Unterstützungsleistungen[ mehr dazu ]Diese Leistungen können bei der Sozialhilfe der Stadt St. Pölten mit einem Antrag auf Sozialhilfe schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beantragt w…
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Sozialministerium Service
Zielgruppe des Sozialministerium Service sind Menschen mit Behinderungen. Aufgabenbereich des Sozialministerium Service Auskunft und Beratung Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Behindert…[ mehr dazu ] -
Gehbehindertenausweis
Der Gehbehindertenausweis gilt EU-weit.[ mehr dazu ]Für die Ausstellung der Gehbehindertenausweise (Ausweise gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960) ist das Sozialministerium Service zuständig.