Hilfe und Förderungen

Gehbehindertenausweis

Foto: pixabay
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Der Gehbehindertenausweis gilt EU-weit.

Für die Ausstellung der Gehbehindertenausweise (Ausweise gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960) ist das Sozialministerium Service zuständig.

Bitte beachten Sie

Seit 01. Jänner 2016 sind die weißen Papiere ungültig. Sie wurden durch hellblaue ersetzt. Alte Parkausweise für Menschen mit Behinderung haben damit ihre Gültigkeit verloren. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Sozialministerium Service.

Kontakt

Sozialministerium Service - Landesstelle Niederösterreich
Daniel Gran-Straße 8/3
3100 St. Pölten
Tel.: + 43 2742 312224
Fax: + 43 2742 312224-7655
E-Mail: post.niederoesterreich@sozialministeriumservice.at
Web: www.sozialministeriumservice.at

 

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.