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Gehbehindertenausweis

Foto: pixabay
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Der Gehbehindertenausweis gilt EU-weit.

Für die Ausstellung der Gehbehindertenausweise (Ausweise gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960) ist das Sozialministerium Service zuständig.

Bitte beachten Sie

Seit 01. Jänner 2016 sind die weißen Papiere ungültig. Sie wurden durch hellblaue ersetzt. Alte Parkausweise für Menschen mit Behinderung haben damit ihre Gültigkeit verloren. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Sozialministerium Service.

Kontakt

Sozialministerium Service - Landesstelle Niederösterreich
Daniel Gran-Straße 8/3
3100 St. Pölten
Tel.: + 43 2742 312224
Fax: + 43 2742 312224-7655
E-Mail: post.niederoesterreich@sozialministeriumservice.at
Web: www.sozialministeriumservice.at