Hilfe und Förderungen

Finanzielle Unterstützung rund ums Auto

Bei einer körperlichen Behinderung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, die zu mehr Mobilität mit dem eigenen PKW verhelfen.

Nachstehend angeführte Möglichkeiten können nur Besitzer eines Behindertenpasses nutzen. 

  • Neukauf und Adaptierung
  • Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)
  • Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
  • Steuerfreibetrag
  • Autobahnvignette
  • Befreiung von Parkgebühren
  • Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung (Ist die Erreichung des Arbeitsplatzes dem Menschen mit Behinderung nur unter Benützung eines Kraftfahrzeuges möglich, kann zur Erlangung der Lenkerberechtigung ein Zuschuss gewährt werden.)

Tipp

Nähere Informationen: Sozialministeriumservice und unter www.oesterreich.gv.at

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.