Hilfe und Förderungen

Sozialministerium Service

Foto: pixabay
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Zielgruppe des Sozialministerium Service sind Menschen mit Behinderungen.

Aufgabenbereich des Sozialministerium Service

Auskunft und Beratung

  • Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Behinderteneinstellungsgesetz
  • Förderung von Menschen mit Behinderungen und deren Dienstgebern
  • Förderung von Projekten zur beruflichen Integration und von investiven Maßnahmen (Förderung von Umbauten zur Beseitigung von baulichen Barrieren)
  • Ausstellung von Behindertenpässen
  • Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)
  • Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen (U-Fonds)
  • Zuschüsse für behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Sozialentschädigung

  • Kriegsopferversorgung
  • Kriegsgefangenenentschädigung
  • Heeresversorgung
  • Hilfeleistung an Verbrechensopfern
  • Impfschadenentschädigung

Familieninfostelle

  • Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben (Behindertengleichstellungsgesetz) und in der Arbeitswelt (Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz) - verpflichtendes Schlichtungsverfahren in der jeweiligen Landesstelle vor einem eventuellen Gerichtsverfahren. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens kann auch kostenlos Mediation in Anspruch genommen werden.

Behindertengleichstellungsgesetz

  • Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im täglichen Leben (Behindertengleichstellungsgesetz) und in der Arbeitswelt (Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz) - verpflichtendes Schlichtungsverfahren in der jeweiligen Landesstelle vor einem eventuellen Gerichtsverfahren. Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens kann auch kostenlos Mediation in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Sozialministerium Service
Daniel Gran-Straße 8/3
3100 St. Pölten
Tel.: + 43 2742 312224
Fax: + 43 2742 312224-7655
E-Mail: post.niederoesterreich@sozialministeriumservice.at
Web: www.sozialministeriumservice.at

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 08 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 08 Uhr bis 14.30 Uhr

Beratungszeiten

Montag bis Freitag von 08 Uhr bis 12 Uhr
außerhalb nach Vereinbarung

 

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Winterdienstverordnung
jetzt nicht gültig!

Winterdienstverordnung

Auf Grund der zu erwartenden Witterungsbedingungen in den nächsten Tagen ist aus Sicherheitsgründen der § 4 der aktuellen Winterdienstverordnung außer Kraft zu setzen, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu zählt der Einsatz von zusätzlichem Streumittel.

Verordnung des Gemeinderates der Stadt St. Pölten betreffend die Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln gegen Eis- und Schneeglätte (Winterdienst-Verordnung).