Anhebung der Richtsätze in der Sozialhilfe ab 01.01.2026
Die für die Bemessung von laufenden Unterstützungen anzuwendenden Richtsätze in der Sozialhilfe wurden durch die NÖ. Landesregierung für das Jahr 2026, wirksam ab 01.01.2026, in der gleichen Höhe wie der ASVG-Richtsatz angehoben.
Die Leistungen der Sozialhilfempfänger:innen werden durch die städtische Sozialhilfe auf Basis dieser neuen Richtsätze berechnet und die erhöhten monatlichen Unterstützungsleistungen werden ab Ende Jänner 2026 angewiesen.
Seitens der städtischen Sozialhilfe erhalten circa 1.700 Haushalte eine laufende Unterstützung.
Nachstehend die wichtigsten Richtsätze (inklusive Wohnbedarf) wie sie ab 01.01.2026 anzuwenden sind:
| Alleinstehende/Alleinerziehende | 1.229,89 EURO |
| Haushalts- oder Wohngemeinschaft (Erwachsener) | 860,92 EURO |
| Minderjährige Haushaltsangehörige (bei einer mj. Person) | 307,47 EURO |