jetzt nicht gültig!

Winterdienstverordnung

Auf Grund der zu erwartenden Witterungsbedingungen in den nächsten Tagen ist aus Sicherheitsgründen der § 4 der aktuellen Winterdienstverordnung außer Kraft zu setzen, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu zählt der Einsatz von zusätzlichem Streumittel.

Verordnung des Gemeinderates der Stadt St. Pölten betreffend die Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln gegen Eis- und Schneeglätte (Winterdienst-Verordnung).

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.