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Britische StaatsbürgerInnen brauchen einen neuen Aufenthaltstitel

Britische StaatsbürgerInnen, die in Österreich leben, brauchen seit Jahresbeginn aufgrund des Brexits einen neuen Aufenthaltstitel. In St. Pölten betrifft das 43 Personen.

Das St. Pöltner Rathaus mit davor hängenden Fahnen.(Foto: Josef Vorlaufer)
Bis Ende dieses Jahres müssen britische StaatsbürgerInnen, die in Österreich leben, einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. (Foto: Josef Vorlaufer)

Um weiterhin in Österreich bleiben zu können, muss bis 31. Dezember 2021 um einen neuen Aufenthaltstitel angesucht werden. Geschieht das nicht, verlieren britische Staatsbürger ihr bisheriges Aufenthaltsrecht in Österreich.

Wer als britischer Staatsbürger weiterhin in Österreich leben und arbeiten möchte, muss dafür bis Jahresende einen Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller/ die Antragstellerin erwerbstätig ist oder sich sein/ihr Leben in Österreich ohne Bezug von Sozialhilfeleistungen selbst finanzieren kann.

Der Aufenthaltstitel kann persönlich im Rathaus St. Pölten bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde beantragt werden.

Tel.: +43 2742 333-2082, -2083
E-Mail: niederlassungsbehoerde@st-poelten.gv.at

Genauere Informationen

Informationen zum Aufenthalt britischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus dem Bundeskanzleramt

Information in englischer Sprache für den Aufenthalt britischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

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