Die schlanke Verwaltungsstadt  

Beschlüsse in Stadtsenat und Gemeinderat vom 29. September

In ihren Sitzungen am 29. September 2025 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

Kamera im Sitzungssaal. (Foto: Kainz)
Am 29. September tagte der Gemeinderat der Landeshauptstadt im St. Pöltner Rathaus. Die Sitzung wurde auch wieder mittels Live-Stream übertragen. (Foto: Kainz)

Stadtsenat

Neubesetzungen

Vizebürgermeister Michael Kögl wird anstelle von Vizebürgermeister a.D. Harald Ludwig in den Abwasserverband an der Traisen entsendet und als Rechnungsprüfer im Traisenwasserverband nominiert. Weiters wird er als Vertreter der Landeshauptstadt St. Pölten in den Verkehrsausschuss des Österreichischen Städtebunds entsendet und zum Mobilitätsbeauftragten für die NÖ.Regional GmbH ernannt. Vizebürgermeister Kögl wird auch in den Aufsichtsrat der Immobilien St. Pölten GesmbH nominiert und für die Funktion des Vizeobmanns bei der Genossenschaft BEG St. Pölten eGen und für die Funktion des Vizeobmanns bei den beiden kommunalen Vereinen Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft St. Pölten West & Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft St. Pölten Ost vorgeschlagen.

In die Generalversammlung des Vereins zur Führung von Werkstätten für Behinderte in der Landeshauptstadt St. Pölten werden die Gemeinderätinnen Claudia Gutlederer und Sabine Dohr anstelle von Vizebürgermeister a.D. Harald Ludwig und Gemeinderat a.D. Walter Aigner als stimmberechtigte Mitglieder entsandt.

Subvention für das Kinderschutzzentrum MÖWE

Dem Kinderschutzzentrum MÖWE wird eine Subvention in Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2025 zur Finanzierung des laufenden Betriebes gewährt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.168 Klient:innen betreut (Kinder, Jugendliche, Angehörige und Personen aus sozialem Umfeld) und 8.038 Leistungsstunden im Kinderschutz erbracht. Weiters wurden 179 Kinder und Jugendliche im Rahmen der Prozessbegleitung betreut.

Subvention für das Institut für Kunsttherapie in Österreich

Dem Institut für Kunsttherapie in Österreich (IKT) wird eine Subvention in Höhe von 6.000 Euro für das Jahr 2025 zur Finanzierung der Etablierung des Zentrums für Kreativtherapie in St. Pölten gewährt. Das Institut für Kunsttherapie in Österreich (IKT) mit Sitz in St. Pölten, Kremser Landstraße 2/4, wurde im Jahr 2023 mit Unterstützung der Stadt gegründet und ist seit Oktober 2023 am genannten Standort aktiv.

Sport-Subventionen

Dem Verein Sportunion Die Falken St. Pölten wird für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 16.500 Euro gewährt.

Der Verein Badminton Club St. Pölten erhält für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 16.500 Euro.

Gemeinderat

Resolution: Sicherung des Eissports in St. Pölten

Mit Schreiben vom 22. September 2025 wurde die Stadt St. Pölten von der Okanagan Hockey Group darüber informiert, dass die Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion Niederösterreich – und in weiterer Folge auch mit dem Sportzentrum Niederösterreich – einseitig beendet wird.

Für die Landeshauptstadt, die sich als Fittest City klar zum Sport bekennt, bedeutet diese Entwicklung einen schweren Rückschlag. Damit wäre nicht nur der jahrelange Aufbau des Eissports in St. Pölten gefährdet, sondern auch das klare Ziel untergraben, Breiten- und Profisport in unserer Stadt bestmöglich zu fördern und dauerhaft zu verankern.

Der Gemeinderat fordert die Landesregierung sowie das Sportzentrum NÖ auf, umgehend Maßnahmen zu setzen, um den Standort als Ausbildungsstätte für den Eissport sowie die lokale Vereinslandschaft zu sichern und den Publikumseislauf in der Eishalle des Sportzentrum NÖ entsprechend der Fördervereinbarung zu garantieren.

Resolution: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit

Der Magistrat der Stadt St. Pölten hat bereits durch die Einbindung von Streetwork und Sozialarbeit Maßnahmen gesetzt, um Jugendliche zu erreichen und Konflikte frühzeitig vorzubeugen. Es sollen dennoch weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung – unter anderem im Sturm 19-Park – erarbeitet werden.

Bei der Erarbeitung des Pakets sollen nachfolgende Forderungspunkte geprüft, bzw. die entsprechenden Partner beigezogen werden: 

  • Die Intensivierung von Polizeistreifen, sowie die damit einhergehende Aufstockung des dienstbaren Polizeipersonals entsprechend dem Wachstum der Stadt, das durch den Innenminister sicherzustellen ist. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten fordert daher Bundesminister Gerhard Karner auf, die Aufstockung zu prüfen und umzusetzen.
  • Die weitere Einbindung von Streetwork- und Sozialarbeit im öffentlichen Raum, um insbesondere Jugendliche besser erreichen und Konflikte frühzeitig vorzubeugen und zu entschärfen.
  • Aufklärungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Lärmbelästigung vor allem in den Abend- und Nachtstunden, um das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität im Umfeld des Sturm 19-Parks zu erhöhen.

Die zuständigen Stellen im Magistrat werden beauftragt, dem Bürgermeister und gegebenenfalls dem Gemeinderat Vorschläge vorzulegen, um über die vorgesehenen Umsetzungsschritte zu beraten und die notwendigen Beschlüsse in die Wege zu leiten.

Auszeichnungen für verdiente Persönlichkeiten

Nachfolgenden Personen soll der Ehrenring der Stadt verliehen werden: HR Mag. Andrea Humer (Präsidentin des Landesgerichts St. Pölten i.R.) und Herbert Klenk (Geschäftsführer der Firma Klenk & Meder).

Mit dem Ehrenzeichen der Stadt sollen folgende Personen bedacht werden: Gabriele Bertl (ehem. Leiterin des Marktamtes St. Pölten), Prof. Michael Fichtenbaum (künstlerischer Leiter vom Europaballett St. Pölten), OSTR Mag. Edwin Flatschart (Obmann beim Partnerstädtekomitee), Prof. Dipl. Ing. Dr. Friedrich Franek, Heidi Hagenauer, Günther Hagenauer, Anita Lackenberger (Kulturschaffende, Filmemacherin), Martin Lackner (Geschäftsleiter von XXXLutz St. Pölten), Franz Lukaseder (Gründungsmitglied vom Verschönerungsverein Radlberg), Mag. Lars Müller-Marienburg (ehem. Superintendent), Prof. Dr. Peter Pantucek-Eisenbacher (ehem. Rektor der Bertha von Suttner Privatuniversität) und Pfarrer Josef Pretz (Pfarre Spratzern).

IT-Infrastruktur-Projekt

Zum Zweck der Sicherstellung eines leistungsfähigen, hochverfügbaren und cyber-sicheren IT-Betriebs für die kommenden Jahre wird das Projekt „Lifecycle-bedingter Ersatz des Storage-Systems und erforderlicher Netzwerkkomponenten" umgesetzt. Die Kosten für den Umbau und Erneuerung der Netzwerkkomponenten inklusive der Wartung für 5 Jahre sowie der benötigten Kabeln, SFPs und Dienstleistung beträgt 75.542 Euro. Die Kosten für die Migration des Storage-Systems inkl. 5 Jahre Wartung und Dienstleistung beträgt
296.256 Euro. Die Abwicklung der Beschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Vorgaben über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) durch die Firma NTS Netzwerk Telekom Service AG.

Bürgerspitalfonds St. Pölten – Kauf von Wohnungen

Der Bürgermeister wird nach eintreffen eines Bewertungsgutachtens des Landes ermächtigt einen Kaufvertrag mit der Allgemeinen gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft St. Pölten über den Kauf von 21 Wohnungen abzuschließen. Der Kaufpreis beträgt 6.810.546 Euro brutto. Es ist eine Anzahlung von 15 % zu leisten, der Restbetrag wird zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin, spätestens am 30.11.2026, fällig.

Vorübergehende Außerkraftsetzung der Kurzparkzonenabgabe

An den langen Einkaufssamstagen in der Vorweihnachtszeit am 29. November sowie am 6., 13. und 20. Dezember 2025 wird die Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen wieder außer Kraft gesetzt. Überdies soll ein runder Tisch mit allen Parteien stattfinden, um darüber hinaus die Möglichkeiten in Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr zu thematisieren

Öffnung des Bischofsgartens

Der Bischofsgarten in St. Pölten soll für die Bevölkerung geöffnet werden. Dadurch entsteht neuer Grün- und Erholungsraum in der Innenstadt. Die Stadt wird mit der Diözese St. Pölten einen Pachtvertrag abschließen, die jährliche Pacht beträgt 35.700 Euro. Das Pachtverhältnis beginnt, sobald die Fläche offiziell an die Stadt übergeben wurde. Für die Planung und Errichtung der Parkanlage fallen laut Grobkostenschätzung voraussichtlich rund 887.640 Euro an.

Erweiterung Regenrückhaltebecken Nadelbach

Das Regenrückhaltebecken des Nadelbaches am verlängerten Hafinger Weg soll aufgrund der immer häufigeren und stärkeren Regenfälle von rund 63.000 auf etwa 122.000 Kubikmeter erweitert werden. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 5.600.000 Euro. Ansuchen, die zur Beantragung von Fördermittel benötigt werden, wurden vom Land NÖ übermittelt, diese müssen nun unterfertigt retourniert werden. Die geplante Finanzierung sieht so aus: Der Bund übernimmt 50 % der Kosten, das Land 40 %, und die Stadt St. Pölten 10 %. Die effektiven Kosten für die Stadt St. Pölten als Finanzierungswerber, nach Abzug der Kosten für die Verfügbarmachung des Grundstücks, betragen demnach voraussichtlich ca. 32.775 Euro bei 100%iger Anerkennung des Wertes des Bodengutachtens. Wenn die Förderstellen das Projekt positiv bewerten und Geld bereitstellen, sollen die Bauarbeiten in den Jahren 2026 und 2027 stattfinden.

Bürgerbeteiligungsprozess Stadtteilarbeit

Die Abteilung Stadtplanung, die seit dem Jahr 2020 an der Aktion „NÖ Stadterneuerung“ arbeitet, soll dies auch im nächsten Jahr weiterführen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Stadtteilen Spratzern, Wagram, St. Georgen und Harland. In Wagram soll in diesem Jahr eine Förderung für die Neugestaltung des Parks beim Kulturhaus beantragt werden. Auch der Dorferneuerungsverein in Radlberg wird weiterhin bei der Abwicklung seiner Projekte unterstützt. Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung GmbH (DORN) soll die Stadtplanung weiterhin begleiten, dafür fallen Kosten in der Höhe von 10.000 Euro an.

Nextbike-Ausbau Viehofen und Beschaffung multimodaler Zählstellen

Das Nextbike-System soll um vier neue Stationen und acht Fahrräder erweitert werden. Dafür entstehen einmalige Kosten von rund 23.700 Euro. Die jährlich fortlaufenden Kosten (Servicekosten) für die 181 durch die Stadt finanzierten Nextbike-Räder betragen rund 80.000 Euro. Auch neue Halterungen im Wert von 14.820 Euro werden angeschafft. Zur Verbesserung des Verkehrsmonitorings und als Datengrundlage für die Erstellung des Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) werden neue multimodale Zählstellen beschafft. Das Budget dafür beträgt 25.000 Euro, die jährlichen Lizenzkosten betragen zusätzlich maximal 3.348 Euro.

Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP)

Der Geschäftsbereich Stadtplanung, Abteilung Mobilitätsplanung wird beauftragt, unter Beiziehung qualifizierter Fachplaner:innen, auf Grundlage der übergeordneten Zielsetzungen der Stadt in ihren unterschiedlichen Konzepten und Plänen und in Einklang mit EU-rechtlichen Verpflichtungen ab Herbst 2025 den Planungsprozess zur Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) zu starten. Dieser umfasst die Evaluierung, Fortschreibung und Ergänzung des bestehenden Generalverkehrskonzepts aus dem Jahr 2014. Der Gemeinderat entscheidet über den Auftrag an ein qualifiziertes Planungsbüro, nachdem das beste Angebot nach dem Bestbieterprinzip ermittelt wurde.

Ausbau der Unterflur-Sammelinseln

Weil die bestehenden unterirdischen Sammelinseln gut angenommen werden, sollen vier weitere Standorte umgestellt werden: Parkpromenade, Stifterstraße, Franz-Binder-Straße und Citysplash/Hammerpark. Insgesamt werden dort 20 neue Container eingebaut. Die Firma Anton Traunfellner GesmbH wird mit den Arbeiten beauftragt. Die Kosten betragen rund 118.000 Euro netto.

Wasserleitungsneubau 

Rund 220 m Versorgungsleitungen und Hausanschlussleitungen in der Achleitnerstraße und Lolitastraße, sowie die Einbindungen in den Kreuzungen werden neu gebaut. Die Erd- und Baumeisterarbeiten übernimmt die Firma Porr GmbH zu Kosten von 51.624 Euro. Die gesamten Errichtungskosten inkl. Prüfmaßnahmen belaufen sich auf 84.000 Euro.

Förderung der Sanierung von Hochwasserschäden beim Brunnenfeld Harland

Die Stadt St. Pölten hat um Förderungen für die Sanierung von Hochwasserschäden im Bereich Brunnenfeld Harland bei Land und Bund angesucht. Die Förderung aufgrund des Umweltförderungsgesetzes beträgt derzeit 20 % der förderbaren Investitionskosten (54.000 Euro), das sind 10.800 Euro. Die Förderung aufgrund des NÖ Wasserwirtschafsfondsgesetzes beträgt derzeit 30 % der förderbaren Investitionskosten: 16.200 Euro. Die Ansuchen wurden durch die jeweiligen Stellen geprüft und die Förderungen zugesichert. Die Förderverträge bzw. Annahmeerklärungen wurden nun durch den Gemeinderat beschlossen.

Kanalbau und Wasserleitungsbau Wasserburg

Der Auftrag für die maschinelle Ausrüstung für den Kanalbau in Wasserburg wird an die Firma Sulzer Austria GmbH vergeben. Die Kosten belaufen sich auf 48.000 Euro.

Der Auftrag für die elektrische Ausrüstung für den Kanalbau und Wasserleitungsbau in Wasserburg wird an die Firma Inteso GmbH vergeben. Die Kosten belaufen sich auf 60.000 Euro.

Förderverträge für die Sanierung von Hochwasserschäden

Das Starkregenereignis vom September 2024 hat große Schäden an den Anlagen der Abwasserentsorgung verursacht. Besonders betroffen war die Vakuumkanalisation in Pottenbrunn. Für die Behebung der Schäden wurde um Förderung beim Land Niederösterreich sowie beim Bund angesucht. Die Abwicklung der Bundesförderung erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH.

Die förderbaren Investitionskosten wurden mit 1.327.000 Euro abgeschätzt. Die Förderung aufgrund des Umweltförderungsgesetzes beträgt 40 %, somit vorläufig 530.800 Euro. Die Förderung aufgrund des NÖ Wasserwirtschafsfondsgesetzes beträgt 10 %, somit vorläufig 132.700 Euro. Die Ansuchen wurden durch die jeweiligen Stellen geprüft und die Förderungen zugesichert. Der Gemeinderat beschließt nun die Förderverträge bzw. Annahmeerklärungen.

Honorar für Impfberatung

Von den Amtsärzt:innen des Gesundheitsamtes werden derzeit Impfberatungen kostenlos angeboten. Für diese soll ab 1.10.2025 pro Beratung ein Honorar in der Höhe von 20 Euro verrechnet werden.

Verleihung des Jakob-Prandtauer-Preises

Nach dem einhelligen Vorschlag einer Fachjury unter dem Vorsitz von Angelika Schopper wird der Jakob-Prandtauer-Preis 2025 der künstlerischen Leiterin des Kinderkunstlabors Mona Marijke Jas, dem Geschäftsführer der NÖKU Paul Gessl und dem ehem. Rektor der NDU Herbert Grüner zuerkannt. Der Preis selbst ist ein Ehrenpreis, bestehend aus der Jakob-Prandtauer-Plakette und einer Verleihungsurkunde.

Verleihung des Förderungspreises für Wissenschaft und Kunst

Nach dem einhelligen Vorschlag einer Fachjury unter dem Vorsitz von Angelika Schopper wird der mit 1.600 Euro dotierte Förderungspreis der Landeshauptstadt St. Pölten für Wissenschaft und Kunst jeweils der Musikerin Selina Ott und dem Präsidenten des Vereines „Solektiv" Günter Pöck zuerkannt.

Verleihung des Youngster of Arts-Preises

Nach dem einhelligen Vorschlag einer Fachjury unter dem Vorsitz von Angelika Schopper wird der mit 1.600 Euro dotierte Jugendförderungspreis der Landeshauptstadt St. Pölten „Youngster of Arts" 2025 jeweils der Musikerin Lena Partl sowie dem künstlerischen Fotografen Alexander Braun zuerkannt.

Neuregelung der Nutzungstarife des Festsaals in der Musikschule

Der Festsaal der Musikschule St. Pölten dient in erster Linie den Veranstaltungen der Musikschule, steht jedoch auch der Öffentlichkeit für diverse Anlässe zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist seine Nutzung als feierlicher Rahmen für standesamtliche Trauungen.
Die Tarife für die Vermietung des Festsaals wurden ursprünglich im Gemeinderat am 11. Juli 2003 beschlossen und werden nun angepasst.

Gewährung von Subvention

Dem Verein SKN St. Pölten wird für die Saison 2025/2026 eine Subvention in Höhe von 41.000 Euro für den allgemeinen Spielbetrieb und 2.640 Euro für den Nachwuchsbetrieb gewährt.

Dem Verein SKN St. Pölten Frauen wird für hochwasserbezogene Kosten eine Subvention in Höhe von 7.500 Euro gewährt.

Dem Verein Fußballakademie St. Pölten NÖ wird für die Saison 2025/26 eine Subvention in Höhe von 37.000 Euro für den allgemeinen Spielbetrieb gewährt.

Förderprojekt KLIK: Unterzeichnung des Konsortialvertrages

In der Sitzung im Mai 2025 beschloss der Gemeinderat die Unterzeichnung des Fördervertrags zum Projekt KLIK (KLImaKompetente Städte), welches im Rahmen des Bundes-Förderprogramms TIKS (Technologien und Innovationen für die klimaneutrale Stadt 2024) erfolgreich eingereicht wurde. Das Projekt zielt auf den systematischen Kompetenzaufbau im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung für Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen ab. Die Stadt St. Pölten bringt sich im Rahmen des Projekts aktiv mit personellen Ressourcen ein. Für die Umsetzung beschließt der Gemeinderat die Unterzeichnung eines Konsortialvertrages zwischen den Mitgliedern des Projektkonsortiums.

Aufhebung der Verordnung über Förderungen der Stadt

Die Verordnungen über die Förderung von Anlagen zur Nutzung alternativer Energien, die Förderung für den Tausch von alten Kühlgeräten gegen neue energieeffiziente Kühlgeräte für den privaten Gebrauch, die Förderung von Lastenfahrrädern sowie die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen werden aufgehoben.

Teilnahme des Magistrats an den EEG-Vereinen

Die Klimakoordinationsstelle hat in den vergangenen Monaten Bürger:innen der Stadt aktiv dabei unterstützt, erneuerbare Energiegemeinschaften (kurz EEG) in Form von Vereinen zu gründen. Ziel dieser EEGs ist es, den lokal erzeugten Strom, vor allem aus Photovoltaikanlagen, möglichst direkt vor Ort zu verbrauchen und den Austausch innerhalb der Gemeinschaften zu fördern. An den gegründeten Vereinen ist die Stadt nicht direkt beteiligt. Parallel dazu hat die Stadt eine eigene Genossenschaft ins Leben gerufen, an der sie zu 51 % beteiligt ist. Verschiedene Vereine haben ihrerseits jeweils 10 % der Anteile an dieser Genossenschaft erworben. In den bestehenden Energiegemeinschaften melden sich derzeit verstärkt Bürger:innen mit PV-Anlagen an, um überschüssigen Strom in die Gemeinschaften einzuspeisen. Um den Stromtausch im Sinne einer ausgewogenen Energiebilanz zu garantieren, sind vor allem auch Stromverbraucher in den Gemeinschaften wünschenswert.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Gemeinderat, dass die Stadt selbst als Stromverbraucher und in Zukunft gegebenenfalls auch als Stromerzeuger an den neu gegründeten Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften teilnimmt.

Verlängerung des Schnupper-Klimatickets

Die Stadt St. Pölten bietet seit Dezember 2024 Schnupper-Klimatickets an. Das sind übertragbare Jahreskarten von öffentlichen Verkehrsmitteln, die Gemeinden Ihren Bürger:innen kostenlos zur Verfügung stellen. Angekauft wurden vier Tickets, was dem Maximum für eine Gemeinde entspricht. Das Angebot wurde stark genutzt, die Auslastung der Tickets lag bis Juli 2025 bei über 97 Prozent. Nach der Erhöhung der Kosten für die Klimatickets um rund vier Prozent kostet die Anschaffung von vier Tickets nun 3.712 Euro pro Jahr. Es wurde erneut der Antrag gestellt, mehr Tickets für die Landeshauptstadt zur Verfügung zu bekommen.

Die schlanke Verwaltungsstadt  

Der Masterplan stp*25|50 stellt die Bürger/innen und Konsenswerber ins Zentrum: Das beginnt im Mindset und geht über die Optimierung und Digitalisierung behördlicher Abläufe hin zum Verfahrensexpress. (mehr dazu)