Bauverfahren

Betriebsanlagengenehmigung

Für gewerbliche Bauten kann neben einer Baugenehmigung auch eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig sein. Nähere Informationen unter www.oesterreich.gv.at.

Ebenso können Genehmigungen nach dem Naturschutzgesetz, Wasserrechtsgesetz, Eisenbahngesetz, Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, Arbeiternehmerschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz, Strahlenschutzgesetz, Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetz etc. erforderlich sein.

Kontakt

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Bezirksverwaltung

  • Rathausplatz 1, 2. Stock
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2101
  • E-Mail: bezirksverwaltung@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten
    Mo. - Do. von 08 - 11.30 Uhr, , nachmittags nur mit Terminvereinbarung
    Fr. von 08 - 12 Uhr
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.