Todesfall

Hinterbliebenenpension

Die Witwerpension bzw. Witwenpension ist eine Leistung, die dem hinterbliebenen Partner soziale Absicherung garantiert.

Voraussetzungen:

  • Eine Pension gebührt dem Hinterbliebenen bei Tod eines Pensionsversicherten bzw. eines Pensionsbeziehers.
  • Eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter muss vorliegen.

Waisenpension

Die Waisenpension ist eine Leistung, die den hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteiles soziale Absicherung garantiert.
Voraussetzungen:

  • Bei Tod eines Pensionsversicherten muss eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter vorliegen.
  • Kindeseigenschaft im Sinne des ASVG muss gegeben sein.

Tipp

Weitere Informationen hiezu erhalten Sie auf www.help.gv.at.

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!