Todesfall

Hinterbliebenenpension

Die Witwerpension bzw. Witwenpension ist eine Leistung, die dem hinterbliebenen Partner soziale Absicherung garantiert.

Voraussetzungen:

  • Eine Pension gebührt dem Hinterbliebenen bei Tod eines Pensionsversicherten bzw. eines Pensionsbeziehers.
  • Eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter muss vorliegen.

Waisenpension

Die Waisenpension ist eine Leistung, die den hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteiles soziale Absicherung garantiert.
Voraussetzungen:

  • Bei Tod eines Pensionsversicherten muss eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen in der Pensionsversicherung in Abhängigkeit vom Alter vorliegen.
  • Kindeseigenschaft im Sinne des ASVG muss gegeben sein.

Tipp

Weitere Informationen hiezu erhalten Sie auf www.help.gv.at.

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.