Haustiere

Tierschutz

Das neue österreichische Tierschutzgesetz ist seit 1.1.2005 in Kraft und regelt bundesweit einheitlich die zentralen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Für die landwirtschaftliche Tierhaltung gibt es zahlreiche weitere Bestimmungen.

Die Veterinärverwaltung ist für die Bearbeitung aller Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ergeben [ausgenommen Strafangelegenheiten und Bewilligungen von (Betriebs-)Anlagen, in denen Tiere gehalten werden].

Tipp

Weitere Informationen oder in der Tierhaltungsverordnung

Tierhaltungsverordnung Gesetzesnummer 2003820

Tierhaltungsverordnung Gesetzesnummer 2003860

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!