Haustiere

Tierschutz

Das neue österreichische Tierschutzgesetz ist seit 1.1.2005 in Kraft und regelt bundesweit einheitlich die zentralen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Für die landwirtschaftliche Tierhaltung gibt es zahlreiche weitere Bestimmungen.

Die Veterinärverwaltung ist für die Bearbeitung aller Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ergeben [ausgenommen Strafangelegenheiten und Bewilligungen von (Betriebs-)Anlagen, in denen Tiere gehalten werden].

Tipp

Weitere Informationen oder in der Tierhaltungsverordnung

Tierhaltungsverordnung Gesetzesnummer 2003820

Tierhaltungsverordnung Gesetzesnummer 2003860

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Winterdienstverordnung
jetzt nicht gültig!

Winterdienstverordnung

Auf Grund der zu erwartenden Witterungsbedingungen in den nächsten Tagen ist aus Sicherheitsgründen der § 4 der aktuellen Winterdienstverordnung außer Kraft zu setzen, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu zählt der Einsatz von zusätzlichem Streumittel.

Verordnung des Gemeinderates der Stadt St. Pölten betreffend die Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln gegen Eis- und Schneeglätte (Winterdienst-Verordnung).