Haustiere

Tierschutz

Das neue österreichische Tierschutzgesetz ist seit 1.1.2005 in Kraft und regelt bundesweit einheitlich die zentralen tierschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Für die landwirtschaftliche Tierhaltung gibt es zahlreiche weitere Bestimmungen.

Die Veterinärverwaltung ist für die Bearbeitung aller Angelegenheiten zuständig, die sich aus dem österreichischen Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen ergeben [ausgenommen Strafangelegenheiten und Bewilligungen von (Betriebs-)Anlagen, in denen Tiere gehalten werden].

Tipp

Weitere Informationen oder in der Tierhaltungsverordnung

Tierhaltungsverordnung Gesetzesnummer 2003820

Tierhaltungsverordnung Gesetzesnummer 2003860

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.