Nachbarn

Rasenmähen

Foto: pixabay
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In St. Pölten ist das Rasenmähen in Wohngebieten wochentags von 07 bis 20 Uhr erlaubt.

Dies ist durch eine städtische Lärmschutzverordnung geregelt. Andere Gemeinden oder Städte haben andere Regelungen.
Gleiches gilt für andere Lärm erzeugende Maschinen wie z.B. Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte. Diese dürfen in Wohngebieten von 20 bis 07 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.

Mäht Ihr Nachbar trotzdem in diesen Zeiten, können Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Diese leitet die Anzeige an den Magistrat St. Pölten als zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.

Bevor Sie jedoch die Polizei verständigen, empfehlen wir im Sinne einer guten Nachbarschaft, den Kontakt mit dem Nachbarn zu suchen.

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Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.