Nachbarn

Rasenmähen

Foto: pixabay
Foto: pixabay

In St. Pölten ist das Rasenmähen in Wohngebieten wochentags von 07 bis 20 Uhr erlaubt.

Dies ist durch eine städtische Lärmschutzverordnung geregelt. Andere Gemeinden oder Städte haben andere Regelungen.
Gleiches gilt für andere Lärm erzeugende Maschinen wie z.B. Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte. Diese dürfen in Wohngebieten von 20 bis 07 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden.

Mäht Ihr Nachbar trotzdem in diesen Zeiten, können Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Diese leitet die Anzeige an den Magistrat St. Pölten als zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.

Bevor Sie jedoch die Polizei verständigen, empfehlen wir im Sinne einer guten Nachbarschaft, den Kontakt mit dem Nachbarn zu suchen.

×
Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!