Nachbarn

Musik

"Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden" wusste schon Wilhelm Busch.

Foto: Pixabay
Foto: Pixabay

Trotzdem fällt etwa Klavierüben für den Gesetzgeber nicht unter Lärm.
Klavierspielen oder das Üben anderer Instrumente ist grundsätzlich zu dulden, wenn es sich nicht über ungewöhnlich lange Zeiträume erstreckt. Hier gilt ein Durchschnittswert von rund zwei Stunden am Tag.

Werden die üblichen Ruhezeiten am Abend, in der Nacht, am Morgen und zu Mittag eingehalten, so haben Sie als Nachbar nicht das Recht, lärmdämmende Maßnahmen zu verlangen.

Anders verhält es sich beim passiven Musikhören. Sie sind nicht gezwungen, sich stundenlang die Lieblingsmusik Ihrer Nachbarn anzuhören. Aber auch hier gilt: Entscheidend ist das ortsübliche Maß, das in einer ruhigen Villengegend ein anderes ist als in einer Innenstadtlage mit mehreren Lokalen in der Nähe.

 

×
Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.