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Foto: pixabay
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Wichtige Informationen zur Haltung von Haus- und Nutztieren


Informationsbroschüre "Hund sein in St. Pölten" als PDF zum downloaden

Es ist zu beachten 

Tiere müssen entsprechend verwahrt werden. Dies gilt für Rinder, Pferde, Schweine ebenso wie für Hunde und Bienenvölker. Der freie Auslauf von Katzen in einer Wohngegend mit Häusern und Gärten muss hingegen nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes geduldet werden.

Werden Sie vom Hund des Nachbarn gebissen, so müssen nicht Sie nachweisen, dass der Nachbar schuldig ist, sondern der Nachbar muss beweisen, dass er sein Haustier entsprechend verwahrt oder eingesperrt hat. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie das Tier gereizt haben.

Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass der Hund nicht regelmäßig bellt. Keine rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen quakende Frösche im nachbarlichen Biotop, die gegen die Ruhezeiten verstoßen. Wie sollte der Nachbar auch Einfluss auf das Verhalten der Frösche nehmen können?

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Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.