Haustiere

Landwirtschaftliche Nutztiere

Informationen über landwirtschaftliche Nutztiere.

Die Schlachtung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Schalenwild (Zuchtwild) unterliegt (mit definierten Ausnahmen) nach dem Lebensmittelgesetz und Verbraucherschutzgesetz einer amtlichen Untersuchung und Beurteilung (Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung). Beabsichtigte Schlachtungen müssen in der Veterinärverwaltung angemeldet werden. Die Schlachtung darf nicht vor erteilter Erlaubnis stattfinden! Für Wild aus freier Wildbahn gelten je nach Vertriebsweg unterschiedliche Rechtsnormen.

Schlachtbetriebe, Fleischbetriebe und Verarbeitungsbetriebe unterliegen einer regelmäßigen Hygienekontrolle. Verkaufsabteilungen etc. werden durch die amtliche Lebensmittelaufsicht überwacht.

Tierseuchenbekämpfung

Anzeigepflichtige Tierseuchen sind:

  • Wutkrankheit
  • Maul- und Klauenseuche
  • Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche
  • Lungenseuche der Rinder
  • Rinderpest
  • Tuberkulose der Rinder
  • TSE bei Tieren (einschließlich BSE bei Rindern sowie Scrapie bei Schafen und Ziegen)
  • Brucellose der Schafe und Ziegen
  • Pockenseuche der Schafe und Ziegen
  • Blauzungenkrankheit (Bluetongue)
  • Rifttalfieber
  • Lumpy Skin Disease
  • Pest der kleinen Wiederkäuer
  • Klassische Schweinepest
  • Afrikanische Schweinepest
  • ansteckende Schweinelähmung
  • Brucellose der Schweine
  • Vesikuläre Virusseuche der Schweine
  • Aujeszky'sche Krankheit bei Hausschweinen
  • Rotz
  • Beschälseuche und Bläschenausschlag der Pferde
  • Räude der Pferde, der Esel, der Maultiere, der Maulesel, der Schafe und der Ziegen
  • alle Formen der Pferdeencephalomyelitis
  • Infektiöse Anämie
  • Pferdepest
  • Stomatitis vesikularis
  • Geflügelpest
  • Newcastle Disease
  • Geflügelcholera
  • Psittakose
  • VHS - virale hämorrhagische Septikämie
  • IHN - infektiöse hämatopoetische Nekrose
  • ISA - infektiöse Anämie der Salmoniden
  • Affenpocken
  • Ebola

Es ist zu beachten 

Verpflichtet zur Anzeige bei der Veterinärverwaltung (bei begründetem Verdacht) sind neben den Tierbesitzern und veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalten die beigezogenen praktizierenden Tierärzte.

 

Kontakt

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Veterinärverwaltung St. Pölten

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!