Haustiere

Hundehaltung

Das Tierschutzgesetz regelt die Hundehaltung

Nähere Informationen

Die wichtigsten Informationen (geltend für alle Hundehalter)

  • Die Haltung von Kettenhunden ist ausnahmslos untersagt.
  • Ebenso verboten ist die Verwendung von Stachelhalsbändern, Würgehalsbändern, elektrisierenden bzw. chemischen Dressurgeräten.
  • Wenn der Hund in einem Zwinger gehalten wird, muss für einen regelmäßigen Auslauf gesorgt werden. Der Zwinger muss mindestens 15 Quadratmeter groß und mit einer wärmegedämmten Schutzhütte und Liegefläche ausgestattet sein.
  • Bei Haltung von mehreren Hunden, gibt es die Verpflichtung zur Gruppenhaltung, soweit die Hunde untereinander verträglich sind.
  • Wenn die Hündin Junge hat, dürfen diese frühestens nach acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
  • Bei der Unterbringung von Hunden in Autos ist für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
  • Bei der Aufzucht von jungen Hunden ist besonders auf eine ausreichende Sozialisierung mit der Umgebung zu achten. Der Hund muss mit allen Reizen der Umgebung bekannt gemacht werden. Bei entsprechender Aufzucht würden viele Probleme der Hund-Mensch-Beziehung nicht auftreten.

Es ist zu beachten 

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Das sind

Siedlungsgebiete, öffentliche Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind an den oben genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine zu führen.

Es ist zu beachten 

Tipps zur Hundeerziehung und -ausbildung.

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden
Seit 2010 müssen alle Hunde gechippt sein!

Formular:

Hundeanmeldung

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!