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Eintragungsverfahren für Volksbegehren starten

Am 11. März 2024 starten Eintragungsverfahren für insgesamt 14 Volksbegehren. Bis einschließlich 18. März können Stimmberechtigte ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren im Rathaus oder online erklären. 

Eine Abbildung vom Rathaus St. Pölten. (Foto: Arman Kalteis)
Ab 11. März kann bis einschließlich 18. März die Zustimmung zu den Volksbegehren gegeben werden. (Foto: Arman Kalteis)

Am 11. März 2024 starten die Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen: „BIST DU GESCHEIT“, „CO2-Steuer abschaffen“, „Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren“, „Energieabgaben streichen – Volksbegehren“, „Energiepreisexplosion jetzt stoppen!“, „Essen nicht wegwerfen!“, „Frieden durch Neutralität“, „Glyphosat verbieten“, „Kein Elektroauto-Zwang“, „Kein NATO-Beitritt“, „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“, „Neutralität Österreichs stärken“, „Parteienförderungen abschaffen“, „Tägliche Turnstunde“.

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 11. März 2024 bis (einschließlich) Montag, 18. März 2024, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.

Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 5. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Eintragungsort und Öffnungszeiten

 Rathaus St. Pölten, Rathausplatz 1, EG, Bürgerservice- und Einwohnerangelegenheiten, barrierefrei

  • Montag, 11. März 2024, von 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 12.März 2024, von 8 bis 20 Uhr
  • Mittwoch, 13. März 2024 von 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag, 14.März 2024 von 8 bis 16 Uhr
  • Freitag, 15. März 2024 von 8 bis 16 Uhr
  • Montag, 18. März von 8 bis 16 Uhr

 
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