Die schlanke Verwaltungsstadt  

Stadtsenatsbeschlüsse vom 20. Oktober

In seiner Sitzung am 20. Oktober 2025 hat der Stadtsenat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. nachfolgende Beschlüsse gefasst. Besonders im Fokus war die Festlegung des Wahltermins für 25. Jänner.

St. Pöltner Rathaus. (Foto: Krückel)
In der Sitzung vom 20. Oktober hat der Stadtsenat auch den Termin für die Gemeinderatswahl in St. Pölten festgelegt. Alle weiteren Informationen zur Wahl werden in Kürze über die städtischen Kanäle veröffentlicht. (Foto: Krückel)

Subvention für Verein „Younus — Mentoring für Kinder, Jugendliche und Erwachsene"

Der Verein „Younus — Mentoring für Kinder, Jugendliche und Eltern" (ehemals Big Brothers Big Sisters Österreich) erhält eine Subvention in Höhe von 11.000 Euro für das Jahr 2025 zur Finanzierung des laufenden Mentoringprogramms. Zielsetzung von „Younus" ist es, belastete Familien in herausfordernden Lebenssituationen, die Unterstützung für ihre Kinder und Jugendliche brauchen, mit einem speziellen Mentoringprogramm zu begleiten. Den Kindern bzw. Jugendlichen werden dabei erwachsene Mentor:innen zur Seite gestellt, die eine zusätzliche Vertrauensperson für die bereffenden Minderjährigen darstellen.

Subvention für „Haus der Frau — Verein zur Hilfe für Frauen und Kinder in Notsituationen“

Dem Haus der Frau wird eine Subvention in der Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2025 zur teilweisen Abdeckung der Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste gewährt. Das Haus der Frau nimmt bedrohte Frauen und Kinder auf, um ihnen Schutz vor Gewalt zu bieten und ihnen den Weg in eine gewaltfreie, selbstbestimmte Zukunft zu ermöglichen. Sozialarbeiterinnen bieten während des gesamten Aufenthalts Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Recht, Aufenthalt, Arbeit, Ausbildung und Wohnen. Sozialpädagoginnen unterstützen bei der Verarbeitung der Gewalterfahrung, Vermittlung von therapeutischer Hilfe, Suche nach geeigneter Kinderbetreuung und Vermittlung von Lerninhalten und Fördermaßnahmen.

Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt St. Pölten

Gemäß § 60 der Niederösterreichischen Gemeinderatswahlordnung 1994, Landesgesetzblatt Nr. 0350-10, wird die Wahl des Gemeinderates der Stadt St. Pölten für Sonntag, 25. Jänner 2026 ausgeschrieben. Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder beträgt 42. Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) hat der 20.10.2025 zu gelten.

Gemeinderatswahl 2026: Einteilung des Stadtgebietes in Wahlsprengel

Für die Durchführung der Gemeinderatswahl am 25.01.2026 wird gemäß § 61 der Niederösterreichischen Gemeinderatswahlordnung das Gebiet der Landeshauptstadt St. Pölten in 64 Wahlsprengel eingeteilt. Dabei wird auch ein besonderer Wahlsprengel gemäß § 43 für den örtlichen Bereich des Seniorenwohnheim Stadtwald berücksichtigt, um den dort untergebrachten Pflegebedürftigen und den dort berufstätigen Wahlberechtigten, die in diesen Anstalten ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder im Besitz einer Wahlkarte sind, die Ausübung des Wahlrechtes zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Gemeinderatswahl 2026: Verordnung über die Gestaltung der Drucksorten

Gemäß § 73 der Gemeinderatswahlordnung wird die Gestaltung der Drucksorten zur Vollziehung der Gemeinderatswahl in der Landeshauptstadt St. Pölten am 25. Jänner 2026 nach den entsprechenden Vorlagen festgelegt. In der Kundmachung dieser Verordnung ist darauf hinzuweisen, dass die Muster der Drucksorten beim Magistrat zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Gemeinderatswahl 2026: Entschädigung für die Mitglieder der Sprengelwahlbehörden

Gemäß § 16 Abs. 6 2. Satz in Verbindung mit § 66 Abs. 2 der Niederösterreichischen Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBI 0350 hat in Städten mit eigenem Statut der Stadtsenat die Höhe der Entschädigung festzusetzen, die die Mitglieder der Sprengel- und besonderen Wahlbehörden über Antrag für die Teilnahme an Sitzungen nach Maßgabe der tatsächlichen Inanspruchnahme für einen tatsächlichen Verdienstentgang erhalten. Die Vorsitzenden der Sprengelwahlbehörden und deren Stellvertreter:innen erhalten als Entschädigung für ihre Tätigkeit 20 Euro pro begonnener Stunde. Die übrigen Mitglieder der Sprengelwahlbehörden (Beisitzer:innen und deren Stellvertreter:innen) erhalten als Entschädigung für ihre Tätigkeit 14 Euro pro begonnener Stunde. 

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Der Masterplan stp*25|50 stellt die Bürger/innen und Konsenswerber ins Zentrum: Das beginnt im Mindset und geht über die Optimierung und Digitalisierung behördlicher Abläufe hin zum Verfahrensexpress. (mehr dazu)