Bauverfahren

Betriebsanlagengenehmigung

Für gewerbliche Bauten kann neben einer Baugenehmigung auch eine Betriebsanlagengenehmigung notwendig sein. Nähere Informationen unter www.oesterreich.gv.at.

Ebenso können Genehmigungen nach dem Naturschutzgesetz, Wasserrechtsgesetz, Eisenbahngesetz, Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, Arbeiternehmerschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz, Strahlenschutzgesetz, Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetz etc. erforderlich sein.

Kontakt

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Bezirksverwaltung

  • Rathausplatz 1, 2. Stock
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2101
  • E-Mail: bezirksverwaltung@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten
    Mo. - Do. von 08 - 11.30 Uhr, , nachmittags nur mit Terminvereinbarung
    Fr. von 08 - 12 Uhr
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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!