Heirat

Wenn Sie bereits Kinder haben

Foto: pixabay
Foto: pixabay

Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben

  • Geburtsurkunde

Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist

  • Vaterschaftsanerkenntnis

Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit fremder Staatsbürgerschaft haben

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass des Kindes oder sonstige Nachweise, die die fremde Staatsangehörigkeit belegen
×
Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!