Eine Meldeauskunft kann über den Hauptwohnsitz einer anderen Person beantragt werden. Sie kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson gestellt werden.
Erforderliche Daten der gesuchten Person
- Vor- und Familienname
- ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (z.B. Geburtsdatum, Geburtsort oder Staatsangehörigkeit, frühere Adresse)
Mitzubringende Dokumente
- formloser Antrag
- amtlicher Lichtbildausweis
Gebühren
- für (mündliche) Abfragen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
- für (mündliche) Abfragen aus dem Zentralen Melderegister: 3,30 Euro
- für schriftlich gestellte Anträge überdies: 21 Euro (entfällt bei mündlicher Antragstellung)