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Informationen für die Anrainer:innen des Frequencys

Vom 17. bis 19. August gastiert das Frequency wieder in St. Pölten. Das Musikfest findet mittlerweile zum 13. Mal in der niederösterreichischen Landeshauptstadt statt. In der Planung wurde auch für das heurige Jahr wieder ein großes Augenmerk auf den Anrainer:innenschutz gelegt.

Vom 17. bis 19. August gastiert das Frequency wieder in St. Pölten. (Foto: Josef Vorlaufer)
Vom 17. bis 19. August gastiert das Frequency wieder in St. Pölten. (Foto: Josef Vorlaufer)

Wie auch in den vergangenen Jahren, wird wieder versucht, die Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Das ist bei über 60.000 Einwohner:innen und 50.000 Gästen pro Tag eine riesige Herausforderung und einzelne Beeinträchtigungen werden deshalb nicht vollständig zu verhindern sein.

Das seit 2019 geltende Halte- und Parkverbotssystem, das in Zusammenarbeit zwischen Exekutive und der Stadt St. Pölten erarbeitet wurde, kommt auch heuer wieder zum Einsatz.

Aufgrund von geänderten Gegebenheiten (Wohnbau, Firmensiedlungen, geändertes Veranstaltungsareal, etc.) wird es in einigen Bereichen zu kleineren Adaptierungen kommen.

Ausreichend Park- und Campingflächen vorhanden

Es können für diese Ausgabe des Festivals die Park- und Campingflächen des letzten Jahres wieder gewonnen werden, um somit wieder eine gute Verteilung von Fahrzeugen und Campinggästen erreichen zu können. Durch die Ausgabestelle der Festivalbänder im unmittelbaren Nahbereich der Parkplätze sowie die reduzierte Anzahl an Ein- und Ausgängen auf das Festivalgelände sollen die Festivalbesucher weitestgehend aus den Siedlungsgebieten ferngehalten werden. Wenn Parkplätze voll ausgelastet sind, werden die Festivalteilnehmer von einem Ordner des Veranstalters zum nächsten freien Parkplatz weitergleitet. Die erweiterten Shuttlebusfahrzeiten werden auch dieses Jahr beibehalten.

Zeitplan

Early Camping/Caravan: ab Dienstag, 15. August, 9 Uhr
Parkplätze/Caravanplätze: von Dienstag, 15. August, 9 Uhr bis Sonntag, 20. August, 12 Uhr durchgehend.
Campingplatz: von Dienstag, 15. August, 9 Uhr bis Sonntag, 20. August, 12 Uhr durchgehend.

Shuttlebusfahrzeiten Bahnhof – VAZ

Dienstag: 8 bis 23 Uhr
Mittwoch: 8 bis 23 Uhr
Donnerstag: 8 bis 2 Uhr
Freitag und Samstag: 10 bis 2 Uhr
Sonntag: 6 bis ca. 14 Uhr

Anrainertelefon | E-Mail des Veranstalters

Ab Montag, 14. August (9 Uhr) bis Sonntag, 20. August (12 Uhr) ist ein Ansprechpartner unter +43 (0)665/65134028 rund um die Uhr erreichbar. Ebenso steht die E-Mail-Adresse anrainer@musicnet.at zur Verfügung.

Verkehrsregelung beim Frequency

Von der Verkehrsabteilung des Magistrates wurden umfassende Verkehrsregelungen erlassen, die mithelfen sollen, größere Verkehrsbeeinträchtigungen zu vermeiden. Die genauen Zonenbeschreibungen (Parkverbote, Zufahrtsbeschränkungen, etc.) finden Sie hier:

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  • Im Plan rot markiere Straße: Hier gilt auf einer Straßenseite ein generelles Halte- und Parkverbot, auf der anderen Straßenseite ein Halte- und Parkverbot, ausgenommen AnrainerInnen mit Berechtigungskarte.
  • Im Plan grün markierte Straße: Auf einer Straßenseite gilt ein generelles Halte- und Parkverbot, auf der anderen Straßenseite ein Halte- und Parkverbot ausgenommen Anrainer:innen.
  • Im Plan blau markierte Straße: Hier gilt auf einer Seite ein Halte- und Parkverbot.
  • Im Plan lila markiert Straßen: Halte- und Parkverbote auf beiden Seiten.
  • Im Plan orange markierte Rechtecke: Hier gilt ein generelles Halte- und Parkverbot.

In Straßenzügen mit Parkbuchten auf beiden Straßenseiten wird das Parken auf maximal eine Straßenseite eingeschränkt, sodass die zweite Seite für jedermann zur Verfügung steht. Weitere kurzfristige Änderungen seitens der Behörde bleiben vorbehalten.

Die Beschränkungen werden konsequent kontrolliert und bei Nichteinhaltung exekutiert. Dies betrifft Festivalteilnehmer:innen genauso wie Anrainer:innen. Um der Exekutive die Kontrollen zu erleichtern, werden in den kommenden Tagen Parkkarten in einigen Straßenzügen ausgeteilt, um Fahrzeuge von Anrainer:innen schneller erkennbar zu machen. Diese Parkkarten werden nur an die unmittelbaren Anrainer:innen der in den Abbildungen „rot“ markierten Bereiche verteilt. Zusätzliche Parkkarten werden nicht ausgegeben.

Im vergangenen Jahr musste im Zuge regelmäßiger Kontrollen festgestellt werden, dass einige Verkehrszeichen verschwunden sind oder anders positioniert wurden. Bei einigen Zusatztafeln wurden eigenmächtig Zusätze geändert oder ergänzt. Dieses Handeln zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

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