Die schlanke Verwaltungsstadt  

Beschlüsse in Stadtsenat und Gemeinderat vom 29. Juni

In ihren Sitzungen am 29. Juni 2026 haben der Stadtsenat und der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten u.a. nachfolgende Beschlüsse gefasst.

Sitzung des Gemeinderates im Rathaus (Foto: Krückel)
Der Gemeinderat und der Stadtsenat tagten am 29. Juni im St. Pöltner Rathaus. (Foto: Krückel)

Stadtsenat

Subventionen im Sozialbereich

Dem Haus der Frau - Verein zur Hilfe für Frauen und Kinder in Notsituationen wird eine Subvention in der Höhe von 15.000 Euro für das Jahr 2026 zur teilweisen Abdeckung der Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste gewährt.

Der Verein Frauenzentrum St. Pölten erhält eine Subvention in der Höhe von 22.500 Euro für Miet- und Energiekosten für das Jahr 2026. Der Verein betreibt seit Juni 2008 in St. Pölten ein Frauenzentrum, zuerst in der Linzer Straße, im Juli 2025 erfolgte der Umzug in neue, barrierefreie Räumlichkeiten in die Herrengasse.

Dem Verein „Younus - Mentoring für Kinder, Jugendliche und Erwachsene" wird eine Subvention in Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2026 zur Finanzierung des laufenden Betriebes gewährt. Zielsetzung von „Younus" ist es, belastete Familien in herausfordernden Lebenssituationen, die Unterstützung für ihre Kinder und Jugendlichen brauchen, mit einem speziellen Mentoringprogramm zu begleiten. Den Kindern bzw. Jugendlichen werden dabei erwachsene Mentor:innen zur Seite gestellt, die eine zusätzliche Vertrauensperson für die betreffenden Minderjährigen darstellen.

Dem Institut für Kunsttherapie in Österreich (IKT) wird eine Subvention in Höhe von 6.000 Euro für das Jahr 2026 zur Finanzierung der Etablierung des Zentrums für Kreativtherapie in St. Pölten gewährt. Kreativtherapie erreicht mit ihrem niederschwelligen Angebot jene Bedarfslücken, die mit anderen Therapieangeboten nicht abgedeckt werden können und bietet durch nonverbale Ausdrucksmethoden Zugang zu Patient:innen, deren Problemlagen den Sprachausdruck verhindern oder erschweren.

Jazz im Hof Festival

Für die Durchführung des 17. Jazz im Hof Festivals sind Gesamtausgaben von 60.000 Euro brutto vorgesehen. Internationale und nationale Jazzmusiker:innen der Extraklasse bieten an drei Spielabenden mit jeweils zwei Konzerten viel Raum für die ganze Schönheit und Fülle des Jazz.

Kultursubventionen

Dem Kulturverein Höfefest St. Pölten wird für das am 19. September 2026 stattfindende Höfefest eine Subvention in der Höhe von 10.000 Euro gewährt. Charakteristisch für das Festival ist die Bespielung privater Innenhöfe, Kirchenräume und öffentlicher Plätze, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Diese werden temporär zu Bühnen für Musik, Literatur und Performance und ermöglichen durch freien Eintritt einen niederschwelligen Zugang zu zeitgenössischer Kunst. Ergänzt wird das Programm durch Walking Acts sowie die Einbindung neuer Stadträume.

Die Evangelische Pfarrgemeinde A. u. H.B. St. Pölten erhält für die Veranstaltungsreihe musik/wort/kunst im Jahre 2026 eine Subvention in der Höhe von 9.000 Euro. Die Veranstaltungsreihe verbindet Musik, Literatur und bildende Kunst in kuratierten Formaten und schafft einen Rahmen für konzentrierte künstlerische Arbeit, persönliche Begegnung sowie inhaltliche Vertiefung.

Der St. Pöltner Künstlerbund erhält für die Aufrechterhaltung des Ausstellungsraumes KUNST/WERK in der Linzer Straße 16 sowie für den Jahresbetrieb eine Subvention in der Höhe von 8.000 Euro. Der Künstlerbund begeht im Jahr 2026 sein 80-jähriges Bestehen und nimmt dieses Jubiläum zum Anlass, die langjährige kulturelle Arbeit des Vereins sichtbar zu machen. Seit Jahrzehnten versteht sich der Künstlerbund als Plattform für zeitgenössische Kunst, als Ort des künstlerischen Austauschs und als Förderer regionaler Künstler:innen.

Der Verein „Freunde der Ballettschule Papez" erhält für das Schuljahr 2026/2027, insbesondere für die Ausrichtung von Ballettveranstaltungen, für eine spezielle Modern-Dance-Ausbildung sowie für die Teilnahme an Wettkämpfen eine Subvention in der Höhe von 5.800 Euro.

Subvention für die Wasserrettung

Die Abschnittsleitung St. Pölten / NÖ Zentral der Österreichischen Wasserrettung erhält für den laufenden Betrieb im Jahr 2026 eine Subvention in Höhe von 8.250 Euro. Die Wasserrettung ist eine Rettungsorganisation, deren Mitglieder und Funktionäre in zahlreichen Einsätzen wertvolle Dienste für die St. Pöltner Bevölkerung leisten und damit zur Sicherheit, insbesondere von Badegästen und Wassersportler:innen in der Landeshauptstadt beitragen.

Gemeinderat

Rechnungsabschluss der Stadt für 2025

Der Rechnungsabschluss der Stadt St. Pölten sowie die Jahresrechnungen der städtischen Unternehmungen für das Jahr 2025 werden genehmigt. Einnahmen von rund 270 Millionen Euro stehen Ausgaben von rund 261,5 Millionen Euro gegenüber. Das Nettoergebnis beläuft sich nach Rücklagenbewegungen auf rund 7 Millionen Euro.

Fernwärmepreis

Die vom Gemeinderat im Oktober 2018 beschlossene Preisgleitklausel würde weiterhin einen hohen Endkundenpreis für die Kund:innen der Fernwärme St. Pölten GmbH ab 1.7.2026 zur Folge haben. Auf Basis einer in der Fernwärme St. Pölten GmbH durchgeführten Kalkulation kann die Erhöhung aller Arbeitspreise ausgesetzt werden und die Arbeitspreise beibehalten werden, um die Kund:innen zu entlasten.

Wohnungen des Bürgerspitalfonds

Der St. Pöltner Bürgerspitalfonds errichtet in Kooperation mit der Allgemeinen gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft St. Pölten einen Wohnblock mit insgesamt 21 Wohnungen in der Stifterstraße. Die Wohnungen sollen nach Fertigstellung im Wege eines geregelten Verfahrens vergeben werden, die Verwaltung der Wohnungen soll seitens des Bürgerspitalfonds der Allgemeinen gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft St. Pölten übertragen werden.

Fußballanlage SC St. Pölten

Beim bereits im April 2025 beschlossenen Neubauprojekt der Fußballanlage des SC Landhaus St. Pölten kommt es nun zur direkten Vergabe der Bau- und Lieferleistungen an die jeweiligen Billigstbieter.
Elektroinstallationsarbeiten: Klenk & Meder GmbH, 199.328,29 Euro brutto
HKLS-Arbeiten: Schadner Installationen GmbH, 352.563,10 Euro brutto
Schlosserarbeiten inkl, Brandschutztüren: Schinnerl Metallbau GmbH, 139.713,71 Euro brutto
Trockenbauarbeiten: THT Trockenbau GmbH, 79.111,42 Euro brutto
Fliesenlegerarbeiten: Fuchsbauer GmbH, 69.202,56 Euro brutto
Bodenlegerarbeiten: Maler Schmied GmbH, 21.418,16 Euro brutto
Malerarbeiten: Maler Schmied GmbH, 47.605,33 Euro brutto
Aufzugsanlage: Kone GmbH, 27.996 Euro brutto
Es entstehen hierbei Gesamtkosten in der Höhe von 936.938,57 Euro brutto.

Die Generalunternehmer-Leistungen - Bau inkl. Fenster werden von der Firma Swietelsky AG durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 1.568.128,37 Euro brutto.

Die GU-Leistungen - Sportfreianlagenbau werden von der Firma Swietelsky AG durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 2.896.675,18 Euro brutto.

Mittels Zusatzantrag wurde weiters beschlossen: "Mit der Vollziehung des Beschlusses und Zuschlagserteilung ist bis zur rechtskräftigen Erledigung der notwendigen behördlichen Verfahren zuzuwarten."

Erstbefestigungen, Straßenerneuerungen und Instandsetzungen von Verkehrsflächen

Die Stephan Buger-Gasse wird zwischen der Dr. Kirchl-Gasse und der B20 - Mariazeller Straße erneuert. Die Firma Pittel + Brausewetter Gesellschaft m.b.H. führt die Arbeiten zu Kosten in der Höhe von 135.000 Euro brutto durch.

An der Westseite der Stattersdorfer Hauptstraße werden die Nebenanlagen von der Haupteinfahrt des Lilienhofs bis zur Südseite des Fachmarktzentrums durch die Herstellung eines ca. 3 m breiten asphaltierten Geh- und Radweges ausgebaut. Die Firma Pittel + Brausewetter Gesellschaft m.b.H. führt die Arbeiten zu Kosten von 200.000 Euro brutto durch.

In der Landsbergerstraße werden von der Handel Mazzetti-Straße bis zur Mayrhofergasse der nordseitige Gehsteig sowie die Fahrbahn vollflächig instandgesetzt. Die Firma Pittel + Brausewetter Gesellschaft m.b.H. führt die Arbeiten zu Kosten von 72.000 Euro brutto durch.

In der östlichen Achleitnerstraße wird die nördliche, in der Lolitastraße zwischen der Achleitnerstraße und der Resselstraße die westseitige, Fahrbahn samt Nebenanlagen ausgebaut. Die Firma Pittel + Brausewetter Ges.m.b.H. führt die Arbeiten zu Kosten von 70.000 Euro brutto durch.

In der Katschinkastraße wird die ostseitige Fahrbahnhälfte in einer Breite von ca. 2,75 m samt der angrenzenden Grundstückszufahrten asphaltiert sowie die ostseitigen Nebenflächen geschottert. Die Firma Franz Malaschofsky Ges.m.b.H. führt die Arbeiten zu Kosten von 60.000 Euro brutto durch.

Die Fahrbahn der Deixgasse wird von der Mittererstraße in Richtung Süden bis zur letzten Grundstückseinfahrt instandgesetzt. Die Firma Pittel + Brausewetter Gesellschaft m.b.H. führt die Arbeiten zu Kosten von 42.000 Euro brutto durch.

Die Alte Hofmühlgasse wird zwischen 0N34 und 0N48 durch die Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn und beidseits unbefestigter Nebenanlagen erneuert. Die Firma Gebrüder Haider GmbH, & Co KG führt die Arbeiten zu Kosten von 85.000 Euro brutto durch.

Die Fahrbahn und die beidseits geschotterten Bankette der Hyrtlstraße werden im gesamten Verlauf erneuert. Die Firma Held & Francke Bauges.m.b.H. führt die Arbeiten zu Kosten von 65.000 Euro brutto durch.

Der Erneuerung der Straßenentwässerung auf dem privaten Grundstück Nr. 93, KG Witzendorf, sowie dem Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags zur Regelung von Bau und Betrieb der Straßenentwässerung wird zugestimmt. Die Firma Gebrüder Haider GmbH. & Co KG führt die Arbeiten zu Kosten von 40.000 Euro brutto durch.

In der Matthias Corvinus-Straße wird der nordseitige Gehsteig vom Mühlweg in Richtung Osten zum Werksbach vollflächig durch die Erneuerung der bituminösen Deckschicht instandgesetzt. Mit der Durchführung der Arbeiten soll die Firma Pittel + Brausewetter Gesellschaft m.b.H. beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich auf 20.000 Euro brutto.

In der östlichen Heidenheimer Straße zwischen der B20 – Mariazeller Straße und der Johann Gasser-Straße werden kleinflächige Gehsteiginstandsetzungen durchgeführt. Mit der Durchführung der Arbeiten soll die Firma Pittel + Brausewetter Gesellschaft m.b.H. beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich auf 20.000 Euro brutto.

Die östliche Pernerstorferstraße wird zwischen der B20 – Mariazeller Straße und der Kronawetterstraße durch die Herstellung beidseitiger, ca. 2 m breiter Gehsteige sowie einer mittenliegenden Fahrbahn in einer Breite von ca. 5,9 m erneuert bzw. umgebaut. Mit der Durchführung der Arbeiten soll die Firma Pittel + Brausewetter Gesellschaft m.b.H. beauftragt werden. Die Kosten belaufen sich auf 85.000 Euro brutto.

Der Ausbau der ostseitigen Nebenanlagen der Eybnerstraße von der Klostergasse bis zur Willi Gruber-Straße wird durch die Neuerrichtung eines ca. 4 m breiten, asphaltierten Gehsteiges und der Adaptierung des ca. 2,5 m breiten Grünstreifens samt der bestehenden Bäume durchgeführt. Die Firma Held & Francke Bauges.m.b.H. soll mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 35.000 Euro brutto.

Am Fußgängersteg über den Schießstattring und über die Waldstraße bei der HAK/HTL wurde eine schadhafte Isolierung im gesamten Brückenrampenbereich festgestellt. Um das Bauwerk vor weiteren Folgeschäden zu schützen und somit einen wirtschaftlich höheren Schaden abzuwenden, sind weiterführende Instandsetzungsmaßnahmen durch eine vollflächige Erneuerung der Brückenisolierung an diesem Objekt vorgesehen. Die Firma Porr Bau GmbH wird mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Die Gesamtkosten betragen 225.000 Euro brutto. Das Ingenieurbüro ZT Engel wird mit der Ausführungsplanung und örtlichen Bauaufsicht beauftragt. Die Kosten dafür belaufen sich auf 18.900 Euro brutto.

Übertragung des LUP an die NÖVOG

Die Stadt St. Pölten überträgt die ihr zufallenden Aufgaben betreffend des Stadtverkehrs bis Betriebsstart des Nachfolgeverkehrs auf die NÖVOG. Die Umsetzungsverantwortung in allen Sphären – insbesondere Planung, Beauftragung und Kommunikation – geht damit an die NÖVOG über. Dadurch leistet die Gemeinde einen echten steuerfreien Zuschuss und muss keine Umsatzsteuer für Leistungen des öffentlichen Verkehrs abführen, die nach einer Klärung des Finanzamtes erstmals in der Höhe von 20 % angefallen wäre. Die umsatzsteuerpflichtigen Gesamtkosten des Stadtverkehrs liegen derzeit bei rund 10 Millionen Euro, womit die Umsatzsteuer rund 2 Millionen betragen würde. 

Mit dieser Übertragung des LUP an die NÖVOG liegt auch die Verantwortung für die Neuausschreibung bei der NÖVOG. Am Zuschussbedarf des LUP und an der Rolle der Stadt als Zuschussgeber ändert dies nichts. Der Gemeinderat solle jedenfalls im Herbst vor einer Neuausschreibung des LUP im Herbst mit einem Vorvertrag über die Finanzierung des künftigen Stadtbussystems befasst werden. Seitens des Landes Niederösterreich und des Bundes gibt es zwar grundsätzliche Bereitschaft zu einer finanziellen Beteiligung am zukünftigen Stadtbussystem, es lässt sich mit der Höhe der zugesagten Fördermittel der Betrieb in der bisherigen Form jedoch nicht aufrechterhalten. Eine drastische Kürzung der Kilometerleistung wäre in diesem Fall alternativlos. Der Gemeinderat hat daher folgenden Zusatzantrag beschlossen:

"Die Stadt St. Pölten überträgt die ihr zufallenden Aufgaben betreffend des Nachfolgeverkehrs des derzeitigen Bestand-Stadtverkehr LUP nach § 11 und § 13 ÖPNRV-G des öffentlichen Verkehrs gemäß § 5 NÖ MobG auf die NÖVOG. Die NÖVOG wird diese Aufgabe in weiterer Folge eigenverantwortlich wahrnehmen. Um diese Aufgaben finanzieren zu können, wird die Gemeinde die entsprechenden finanziellen Mittel (Zuschuss) bereitstellen, wobei auf Grund der derzeitig vorliegenden Förderzusagen vor allem des Landes Niederösterreich von einer drastischen Reduzierung der Kilometerleistung des künftigen Stadtbussystems auszugehen ist. Hinsichtlich der Finanzierung wird in weiterer Folge ein gesonderter Gemeinderatsbeschluss zu fassen sein."

Neufestlegung des Einheitssatzes der NÖ Bauordnung

Der Einheitssatz der Aufschließungsabgabe gemäß § 38, Abs. 6 der NÖ. Bauordnung 2014 wird für das Stadtgebiet von St. Pölten per Verordnung mit 985 Euro festgelegt. Dieser wird an den Baukostenindex der Statistik Austria für Straßenbau mit Ausgangsbasis Juni 2026 gebunden. Die zukünftigen Wertanpassungen basieren stets auf der Änderung des Index vom Juni des vorangegangenen Jahres zum Juni des aktuellen Jahres. Die Änderung des Betrages tritt danach mit 1. Jänner des folgenden Jahres, die erste Erhöhung somit mit 1. Jänner 2028, ein. Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 1. Jänner 2019 außer Kraft. Auf Abgabentatbestände, die aufgrund von Verfahren, die vor dem 1. August 2026 eingeleitet wurden, entstanden sind, ist der Einheitssatz der Verordnung vom 1. Jänner 2019 anzuwenden.

Ersatzankauf eines LKW mit Kehrmaschinenaufbau

Der Firma MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH, wird der Auftrag zur Lieferung eines Fahrzeuges der Marke MAN inklusive Kehrmaschinenaufbau für die Straßenreinigung erteilt. Die Abwicklung erfolgt über die Bundesbeschaffung GmbH, die Auftragssumme beträgt rund 520.000 Euro brutto. Das Altfahrzeug (Baujahr 2007 mit rund 185.000 km) wird abgemeldet und über eine Dorotheumsauktion verkauft.

Ankauf Leichtbauhalle

Seit dem Jahr 2022 wird im Citysplash während der Wintersaison eine Traglufthalle betrieben. Die Energieaufwendungen pro Saison betragen ca. 490.000 Euro. Es wird eine neue selbsttragende Leichtbauhalle angekauft, um die Traglufthalle zu ersetzen. Dadurch soll sich Iaut Berechnungen der Firma vRP Bauphysik eine Einsparung von 50 % des Energiebedarfs für Heizung und Lüftung ergeben. Mit der Lieferung der Leichtbauhalle soll die Firma HTS Tentiq GmbH beauftragt werden. Die Kosten für den Ankauf betragen 395.000 Euro netto.

Anschaffung Kremationsanlage 

Aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 24.11.2025 ist nun die Errichtung einer neuen Kremationsanlage (Ofenlinie 2) zu planen und auszuschreiben. Mit der Durchführung ist die Firma KWI mit einer Angebotssumme von 99.800 Euro brutto zu beauftragen.

Indexanpassung der Bio- und Restmülltarife

Die gewerblichen Gebühren für Restmüll und Bioabfälle der Stadt St. Pölten werden auf Basis der kumulierten Inflation von 2019 bis heute angepasst. Die Berechnung erfolgte auf Basis der 80 l-Behälter und wurde entsprechend auf die größeren Behälter (120 l, 240 l, etc.) angepasst und berechnungstechnisch der jeweiligen Tourenplanung (wöchentlich, 14-tägig) umgelegt. Das Ergebnis der Tarifanpassung bei einem 80 l-Behälter sieht eine Erhöhung des Betrags für Restmüll von 4,13 Euro netto (aus 2019) auf 5,46 Euro netto und für Bioabfall von 1,21 Euro netto (aus 2019) auf 1,56 Euro netto vor.

Tarifanpassung der kostenpflichtigen Abfallfraktionen

Die Tarife der kostenpflichtigen Abfallfraktionen der Stadt St. Pölten werden angepasst. Betroffen davon sind Anlieferungen der unterschiedlichen Abfallfraktionen wie Sperrmüll, Elektrogeräte-Entsorgung, Baurestmassen, Baustellenabfälle, Altholz sowie weitere gesondert zu verrechnende Abfallarten (z. B. Altreifen oder bestimmte Problemstoffe) sowie die Tarife für den Containerdienst. Die Entgelte werden auszugsweise wie folgt neu festgelegt: Bau- und Abbruchholz von derzeit 56 auf 80 Euro pro Tonne, Baurestmassen von derzeit 68 auf 80 Euro pro Tonne, Containermiete 20 m³ von derzeit 50 auf 65 Euro pro Monat und Transport Elektrogeräte von derzeit 50 Euro auf 80 Euro für 1 - 5 Geräte.

Digitalisierung der Infrastruktur des Abfallaufkommens und der Entsorgungsströme

Es werden Maßnahmen zur Modernisierung, Digitalisierung und Verbesserung der Verwaltungs- und Betriebsabläufe des Abfallaufkommens und der Entsorgungsströme gesetzt. Ziel der Maßnahmen ist die nachhaltige Verbesserung der Datenqualität, die Reduktion administrativer Aufwände und Fehlerquellen, die Erhöhung der IT-Sicherheit sowie die Sicherstellung effizienter und moderner Verwaltungsprozesse. Mit der Umsetzung der Hardware- und Softwarelösungen werden die Firma Batsch Waagen & EDV GmbH mit einem Auftragsvolumen von rund 60.600 Euro sowie die Firma Qubik network services GmbH für den Bereich IT-Infrastruktur mit einem Auftragsvolumen von rund 51.600 Euro beauftragt.

Wasserleitungs- und Kanalherstellung: Erweiterungen 2026 und 2027

Zur Erschließung des Sicherheitszentrums in der Lackenbauerstraße in der KG St. Pölten, der Bauparzellen am Hans Auf Weg in der KG Ratzersdorf, in der Wagner Jauregg Gasse in der KG Oberwagram, der Stattersdorfer Hauptstraße in der KG Stattersdorf, der Kokoschkagasse in der KG Harland, der Seitengasse der Pestalozzistraße in der KG Spratzern, der Wilhelmsburger Straße beim ASBÖ St. Georgen und im Betriebsgebiet Eggendorf, beide KG Eggendorf ist die Erweiterung der bestehenden Wasserleitung und der Kanalisation erforderlich. Die Firma Porr Bau GmbH wurde mit den Arbeiten beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 1.020.000 Euro brutto.

Wasserleitungs- und Vakuumkanalherstellung Pottenbrunn

Zur Erschließung der neuen Bauparzellen in der Dammstraße und der Brandstettergasse in der KG Pottenbrunn ist die Erweiterung der bestehenden Wasserleitung und der Vakuumkanalisation erforderlich. Die Firma Swietelsky AG wurde mit den Arbeiten beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 276.000 Euro brutto.

Ingenieurleistungen Kanalkataster

Im Jahr 2017 wurde mit der Erstellung des Kanalkatasters für das Kanalnetz St. Pölten begonnen. Die ersten vier Abschnitte des Kanalkatasters (Viehofen, Innenstadt, Eisberg, Kupferbrunn, Waitzendorf, Körnerstraße und Peersiedlung) wurden bereits fertiggestellt. Im nächsten Abschnitt (Teil 5) wird der Kanalkataster für die Ortsteile Wagram und Eisberg Süd erstellt. Die Fa. Henninger & Partner GmbH wurde mit den Arbeiten beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf rund 164.500 Euro brutto.

Ingenieurleistungen für die Kollaudierung

In den Jahren 2023 bis 2025 wurden die Schmutzwasserkanäle am Eisberg saniert. Für diese Sanierungsarbeiten wurde beim Bund und beim Land Niederösterreich um Förderung angesucht. Die Baustelle ist abgeschlossen und zum Abschluss müssen die Kollaudierungsunterlagen bei den Förderstellen eingereicht werden. Die Fa. Henninger & Partner GmbH wurde mit der Erstellung der Kollaudierungsunterlagen beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf rund 12.000 Euro brutto.

Ingenieurleistungen Schachtneubau Praterstraße

Die Praterstraße L 100 wird von der Eisenbahnunterführung bis zur Maximilianstraße durch die Landesstraßenverwaltung saniert. Anschließend besteht ein Aufgrabeverbot von 5 Jahren. Als Vorarbeiten für die folgende Kanalsanierung müssen neue Schächte errichtet werden. Die Firma Groissmaier + Wurmetzberger wurde mit den Arbeiten beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 16.800 Euro brutto.

Wasserleitungstausch

Die rund 1.130 m Wasserleitung in der Landsbergerstraße, Stephan Buger-Straße, Hyrtlstraße, Stelzhammerstraße, am Mühlweg und in der Alten Hofmühlgasse werden ausgewechselt. Weiters werden die alten Hausanschlüsse, Schieber und Hydranten erneuert. Die Firma Groissmaier + Wurmetzberger wurde mit den Ingenieurleistungen beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 900.000 Euro brutto.

Mitgliedschaft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Dem Beitritt zum Verband land- und forstwirtschaftlicher Betriebe NÖ und der Beitritt zu den Land & Forstbetrieben Österreich, wurde zugestimmt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 500 Euro.

Verlängerung der Beauftragung für das Barock Festival

Alois Mühlbacher wurde mit der künstlerischen Leitung des Barock Festivals für weitere fünf Jahre, somit für den Zeitraum 2029 bis 2033, beauftragt.

Durchführung der Meisterkonzerte in der Saison 2026/2027

Die seit September 1994 stattfindenden Meisterkonzerte werden für ein weiteres Jahr durchgeführt. Dafür wird ein Betrag von 70.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Planung der Konzerte obliegt wie bisher Robert Lehrbaumer.

Festsetzung der Musikschultarife im Schuljahr 2026/2027

Die Musikschule St. Pölten unterzieht ihre Tarifstruktur einer umfassenden Überarbeitung für das Schuljahr 2026/27. Ziel dieser Revision ist eine langfristig nachhaltige, sozial ausgewogene und im Vergleich mit anderen niederösterreichischen Statutarstädten wettbewerbsfähige Tarifgestaltung.

Änderung der Tarifgestaltung in den Pflichtschulen und der Mittelschulgemeinde 

Es wurde die Tarifgestaltung der Beiträge an Pflichtschulen der Stadt St. Pölten sowie der Mittelschulgemeinde St. Pölten mit Schulischer Tages- und Ferienbetreuung beschlossen und tritt mit 6. Juli 2026 in Kraft.

Neubau Sonderschule Nord

Aufgrund der intensiven Schulraumnutzung sowie der Entwicklung der Schüler:innenzahlen besteht die Notwendigkeit des Neubaus einer Allgemeinen Sonderschule Nord. Im Zuge einer Raumbedarfsfeststellung wurde festgestellt, dass die ASO Nord einen zukünftigen Bedarf von mindestens 16 Klassen aufweisen wird. Am bestehenden Schulareal soll ein moderner Neubau errichtet werden. Mit der Planung sowie der baulichen und finanziellen Abwicklung für das Neubauprojekt Allgemeine Sonderschule Nord wird die Immobilien St. Pölten GesmbH & Co KG beauftragt. Für das Neuprojekt ASO Nord wurden im Rahmen der Budget- und Mittelfristplanung 1.200.000 Euro im Jahr 2028 vorgesehen.

Grundsatzbeschluss zur Teilnahme an der FFG-Ausschreibung

Die Stadt St. Pölten nimmt an der FFG-Ausschreibung „Pionierstadt — Partnerschaft für zukunftsfitte Städte" teil und bewirbt sich somit um eine weitere öffentlich-öffentliche Kooperation mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur. Damit bekennt sich St. Pölten dazu, im Falle einer positiven Förderentscheidung allen erforderlichen Ambitionen nachzugehen sowie erhöhte und beschleunigte Anstrengungen zur Förderung der städtischen Resilienz gegenüber den Auswirkungen den Klimawandels zu unternehmen bzw. integriert voranzutreiben.

Grundsatzbeschluss Sanierung Prandtauerhalle

Die Stadt bekennt sich zur Sanierung der Prandtauerhalle im Zuge des Umbaus der Bundesschule BASOP/BAfEP und beabsichtigt das Projekt vorbehaltlich der weiteren finanziellen und organisatorischen Abstimmungen gemeinsam mit dem Land NÖ und der Bildungsdirektion NÖ umzusetzen.

Die schlanke Verwaltungsstadt  

Der Masterplan stp*25|50 stellt die Bürger/innen und Konsenswerber ins Zentrum: Das beginnt im Mindset und geht über die Optimierung und Digitalisierung behördlicher Abläufe hin zum Verfahrensexpress. (mehr dazu)
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.