Die resiliente Stadt

Neue Regelung für Gipsabfälle

Derzeit werden Gipskartonplatten in vielen Fällen gemeinsam mit dem übrigen Bauschutt entsorgt. Diese gemischte Entsorgung war bislang zulässig, entspricht jedoch nicht mehr den neuen Vorgaben einer modernen Kreislaufwirtschaft.
Das Foto zeigt einen Bauschuttcontainer. Foto: Josef Vorlaufer
Aufgrund der neuen Recyclinggips-Verordnung müssen Gipsabfälle ab 1. Jänner 2026 getrennt von Bauschutt entsorgt werden. Foto: Josef Vorlaufer

Mit der Recyclinggips-Verordnung (BGBl. II Nr. 415/2024) treten ab dem 1. Jänner 2026 neue Bestimmungen in Kraft, die eine separate Sammlung und Entsorgung von Gipskartonplatten vorschreiben. Ziel dieser Verordnung ist es, die im Gips enthaltenen Wertstoffe zu erhalten, hochwertige Recyclinggipse zu gewinnen und gleichzeitig Umweltbelastungen – etwa durch Schwefelverbindungen auf Deponien – zu vermeiden.

Auch die Recycling-Baustoffverordnung und die Deponieverordnung stellen ab 2026 höhere Anforderungen an die Sortenreinheit, Aufbereitung und Wiederverwertung mineralischer Abfälle. Das betrifft vor allem Materialien wie Beton, Ziegel, Keramik oder Asphalt. Durch diese neuen Vorgaben sollen Stoffkreisläufe geschlossen und natürliche Ressourcen geschont werden.

Für die Bürger:innen bedeutet das ab dem 1. Jänner 2026 folgende Änderungen:

  • In den Wertstoffsammelzentren (WSZ) können weiterhin kleinere Mengen Bauschutt abgegeben werden – das entspricht rund 100 Litern bzw. etwa fünf Eimern.
  • Ebenso können Gipskartonplattenabfälle in dieser Größenordnung weiterhin kostenlos übernommen werden, allerdings getrennt vom übrigen Bauschutt.
  • Darüberhinausgehende Mengen an Bauschutt oder Gipskartonplatten können künftig zur Abfallbehandlung und -verwertung „am Ziegelofen“ GmbH (ABV) in der Linzerstraße 145 angeliefert werden.
    Dort erfolgt die Annahme nach Gewicht und es wird ein mengenabhängiges Entgelt verrechnet. Die genaue Höhe richtet sich nach Art und Menge des angelieferten Materials.

Die Trennung der Materialien ist notwendig, um eine hochwertige Wiederverwertung zu ermöglichen. Gipskartonplatten enthalten Gips (Calciumsulfat), der bei unsachgemäßer Entsorgung mit anderen Baustoffen zu chemischen Reaktionen führen und Deponien belasten kann. Im Recyclingprozess hingegen kann der Gips mehrfach wiederverwendet werden – beispielsweise für neue Gipsplatten oder im Bauwesen.

Mit diesen neuen Regelungen soll langfristig ein geschlossener Stoffkreislauf erreicht werden, bei dem Abfälle nicht mehr einfach deponiert, sondern als wertvolle Rohstoffe weiter genutzt werden.

Das Abfallwirtschaftsteam bittet daher alle Bürger:innen schon jetzt auf eine sorgfältige Trennung von Gipskartonplatten und Bauschutt zu achten. Gemeinsam kann so ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz geleisten werden und die gesetzlichen Anforderungen ab 2026 problemlos erfüllt werden.

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