Der Gestaltungsbeirat wurde 2018 bis 2020 in St. Pölten mit den Instrumenten der damaligen Zeit in Anlehnung an andere niederösterreichische Gemeinden auf Grundlage des Beispiels im Land Salzburg eingeführt. Die neue Kommission ist ein internes Gremium der Stadt mit einem externen Experten bzw. einer Expertin, dessen Ziel es ist, die Amtssachverständigen bei der direkten Beurteilung von Bauvorhaben in Schutzzonen bzw. zur Wahrung des Ortsbildes zu unterstützen. Die Tätigkeit soll sich vor allem auf den Erhalt und sensiblen Umgang mit baukünstlerisch bzw. historisch erhaltungswürdigem Baubestand als auch auf eine architektonische sowie städtebauliche Qualität bei Neu-, Zu- und Umbauten beziehen. Die Sachverständigenkommission hat ausschließlich eine beratende und unterstützende Funktion für die Amtssachverständigen.
Mit der Einrichtung der Kommission soll bei Neu-, Zu- und Umbauten der architektonischen und städtebaulichen Qualität, dem baukulturellen Erbe der Stadt, welches sich bereits in den Schutzzonen widerspiegelt, als auch dem Orts- und Stadtbild ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Durch die Arbeit sollen positive Impulse für ein besseres Verständnis für Baukultur bei allen an Planung und Bauen in St. Pölten Beteiligten, einschließlich den Bürgern, gesetzt werden.
„Mit der Etablierung der Sachverständigenkommission für baukulturelles Erbe erfolgt eine grundlegende Neuausrichtung und -aufstellung eines internen Gremiums. Dieses soll dazu dienen, der aktuellen rechtlichen Unsicherheit vorzubeugen, damit ein verfassungskonformes Arbeitskollektiv konstituiert werden kann“, so der Amtssachverständige und künftige Kommissionsleiter Ali Acik vom Referat Baukultur in der städtischen Baudirektion.
Der entsprechende Antrag wurde im Bauausschuss zugewiesen und soll in der kommenden Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Reicher Erfahrungsschatz & Einsparungspotential
Die Erfahrungen aus der Arbeit des Gestaltungsbeirats der letzten fünf Jahre haben gezeigt, dass ein Großteil der zu beurteilende Projekte außerhalb von Schutzzonen sowie schutzwürdigen Ortsbereichen lag. Somit hat sich der Beirat hauptsächlich der Gestaltung von Neubauten gewidmet, wobei der Schwerpunkt in der Gestaltung der Formensprache lag. Dahingegen wird die Sachverständigenkommission ausschließlich in Schutzzonen und in schutzwürdigen Ortsbereichen seine Aufgabe wahrnehmen. Der Fokus wird somit von der Gestaltung auf den Erhalt und sensiblen Umgang bzw. auf die sensible Weiterentwicklung von baukünstlerisch bzw. historisch erhaltungswürdigen Baubestand verlagert.
Mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung soll somit auch ein Beitrag zur Ausgabenreduktion geleistet werden. Die Kosten der neuen Kommission sollen maximal 26.000 Euro pro Jahr betragen, das entspricht einem Einsparungspotential von rund 50.000 Euro.