Die schlanke Verwaltungsstadt  

Eintragungsverfahren für Volksbegehren starten

Am 15. Juni 2026 starten wieder Eintragungsverfahren für mehrere Volksbegehren. Bis einschließlich 22. Juni können Stimmberechtigte ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren im Rathaus oder online erklären. 

Eine Abbildung vom Rathaus St. Pölten. (Foto: Arman Kalteis)
Von 15. Juni bis einschließlich 22. Juni kann die Zustimmung zu den aktuellen Volksbegehren gegeben werden. (Foto: Arman Kalteis)

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“, „Karfreitag-Feiertag für Alle“, „Polizei – kritischer Personalmangel“, „Transparenz im Parlament“ und „GRATIS Verhütung“ Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Eintragungsort und Öffnungszeiten

Rathaus St. Pölten, Rathausplatz 1, EG, Bürgerservice- und Einwohnerangelegenheiten, barrierefrei

  • Montag, 15. Juni 2026, von 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 16. Juni 2026, von 8 bis 20 Uhr
  • Mittwoch, 17. Juni 2026 von 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag, 18. Juni 2026 von 8 bis 16 Uhr
  • Freitag, 19. Juni 2026 von 8 bis 16 Uhr
  • Montag, 22. Juni 2026 von 8 bis 16 Uhr
 

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.