Parken

Ladetätigkeit in der Fußgängerzone

Foto: Pixabay
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Wo und wann kann man ein- und ausladen?

Eine Fußgängerzone ist in erster Linie für Fußgänger:innen gedacht und gemacht. Für die Lieferant:innen der Geschäfte und der Bewohner:innen der Fußgängerzone können zu bestimmten Zeiten für Ladetätigkeiten die Fußgängerzone befahren.

Ladetätigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen:

  • 06 - 09.30 Uhr
  • 14 - 15 Uhr
  • 18 - 20 Uhr

Ladetätigkeit mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen:

  • 06 - 08 Uhr
  • 18 - 20 Uhr

Rund um die Fußgängerzone wurden Ladezonen eingerichtet, diese sind durch die Verkehrszeichen „Halten – und Parken verboten – ausgenommen Ladetätigkeit“ gekennzeichnet.


 

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.