Parken

Ladetätigkeit in der Fußgängerzone

Foto: Pixabay
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Wo und wann kann man ein- und ausladen?

Eine Fußgängerzone ist in erster Linie für Fußgänger:innen gedacht und gemacht. Für die Lieferant:innen der Geschäfte und der Bewohner:innen der Fußgängerzone können zu bestimmten Zeiten für Ladetätigkeiten die Fußgängerzone befahren.

Ladetätigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen:

  • 06 - 09.30 Uhr
  • 14 - 15 Uhr
  • 18 - 20 Uhr

Ladetätigkeit mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen:

  • 06 - 08 Uhr
  • 18 - 20 Uhr

Rund um die Fußgängerzone wurden Ladezonen eingerichtet, diese sind durch die Verkehrszeichen „Halten – und Parken verboten – ausgenommen Ladetätigkeit“ gekennzeichnet.


 

Kontakt

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Verkehrsamt

  • Linzer Straße 8, 1. Stock
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2141
  • Fax: +43 2742 333-2149
  • E-Mail: verkehr@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten:
    Mo. - Do. 08 - 11.30 und 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 08 - 12 Uhr