Wo und wann kann man ein- und ausladen?
Eine Fußgängerzone ist in erster Linie für Fußgänger:innen gedacht und gemacht. Für die Lieferant:innen der Geschäfte und der Bewohner:innen der Fußgängerzone können zu bestimmten Zeiten für Ladetätigkeiten die Fußgängerzone befahren.
Ladetätigkeit mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen:
- 06 - 09.30 Uhr
- 14 - 15 Uhr
- 18 - 20 Uhr
Ladetätigkeit mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen:
- 06 - 08 Uhr
- 18 - 20 Uhr
Rund um die Fußgängerzone wurden Ladezonen eingerichtet, diese sind durch die Verkehrszeichen „Halten – und Parken verboten – ausgenommen Ladetätigkeit“ gekennzeichnet.