Die lernende Stadt

Berufsschulen

Foto: Pixabay
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In Österreich erfolgt die Lehrlingsausbildung im "dualen System"; die Ausbildung wird im Lehrbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt.

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Berufsschule (BS)

  • die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
  • der Abschluss eines Lehrvertrages

Lehrlinge sind verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Die Berufsschulen umfassen soviele Schulstufen (Schuljahre), wie es der Dauer des Ausbildungsverhältnisses entspricht, wobei grundsätzlich jeder Schulstufe eine Klasse entspricht.

Die Berufsschulen können für einen Lehrberuf oder für mehrere Lehrberufe in folgenden Organisationsformen geführt werden

  • als ganzjährige Berufsschule mit mindestens einem oder zwei halben Schultagen pro Woche
  • als lehrgangsmäßige Berufsschule mit einem vier- bis achtwöchigen Lehrgang in jeder Schulstufe
  • als saisonmäßige Berufsschule mit einem auf eine bestimmte Jahreszeit zusammengezogenen Unterricht

Aufgaben der Berufschule

  • Vermittlung der grundlegenden theoretischen Kenntnisse durch berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht
  • Förderung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung
  • Erweiterung der Allgemeinbildung

Schulsprengel

Für den Berufsschulsprengel eines Lehrlings ist der Standort des Gewerbebetriebes (Betriebsstandort), in dem er beschäftigt ist, maßgebend.

Die Aufnahme eines dem Schulsprengel nicht angehörenden Schulpflichtigen ist von der Zustimmung des gesetzlichen Schulerhalters der um die Aufnahme ersuchten Schule und der Gemeinde des Betriebsstandortes abhängig.

Standorte

Web: www.noeberufsschulen.ac.at/ 

 

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Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!