Heirat

Minderjährigkeit eines Verlobten

Foto: pixabay
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Eine Eheschließung ist für Minderjährige nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

  • Der Minderjährige ist zumindest 16 Jahre alt.
  • Der künftige Ehepartner ist volljährig (zumindest 18 Jahre alt).
  • Das zuständige Bezirksgericht hat eine Ehemündigkeitserklärung ausgestellt.
  • Die Eltern sind bei der Anmeldung der Eheschließung persönlich anwesend und stimmen dieser Eheschließung zu.
  • Ist nur ein Elternteil des minderjährigen Verlobten gesetzlicher Vertreter, muss dieser Elternteil das Vormundschaftsbestellungsdekret des Bezirksgerichtes vorlegen.


Bitte beachten Sie

Der Antrag kann nur unter Vorlage aller Unterlagen gestellt werden und ist von beiden Verlobten persönlich einzubringen. Kann aus gerechtfertigten Gründen nur ein Verlobter persönlich den Antrag stellen, muss der andere Verlobte in einem angemessenen Zeitraum vor der Eheschließung den Antrag unterschreiben.

Personen, denen vom Gericht ein Sachwalter zugeteilt worden ist, benötigen für den Antrag dessen schriftliche Zustimmung.

Kontakt

Standesamt St. Pölten
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at

Öffnungszeiten

Mo. 07.30 - 16.00 Uhr, Di. 07.30 - 18.00 Uhr, Mi. und Do. 07.30 - 16.00 Uhr und Fr. 07.30 - 13.00 Uhr

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!