Heirat

Wenn Sie bereits Kinder haben

Foto: pixabay
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Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben

  • Geburtsurkunde

Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist

  • Vaterschaftsanerkenntnis

Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit fremder Staatsbürgerschaft haben

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass des Kindes oder sonstige Nachweise, die die fremde Staatsangehörigkeit belegen
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.