Heirat

Wenn Sie bereits Kinder haben

Foto: pixabay
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Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit österreichischer Staatsbürgerschaft haben

  • Geburtsurkunde

Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist

  • Vaterschaftsanerkenntnis

Wenn Sie ein gemeinsames unehelich geborenes Kind mit fremder Staatsbürgerschaft haben

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass des Kindes oder sonstige Nachweise, die die fremde Staatsangehörigkeit belegen
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Foto: Arman Kalteis
3. April

Parteienverkehr Karfreitag

Am Karfreitag, 3. April 2026, schließt das Bürgerservice im Rathaus um 11 Uhr.

Die Mitarbeiter:innen des Magistrats wünschen ein schönes Osterfest!