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Anerkennung der Vaterschaft

Wie werden Sie als Vater Ihres unehelich geborenen Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen?

Foto: pixabay
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Voraussetzung für die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde eines unehelich geborenen Kindes ist die Anerkennung der Vaterschaft. Schon vor der Geburt sollten die Dokumente beider Eltern im Krankenhaus abgegeben werden, in dem entbunden wird. Nach der Geburt unterschreibt der Vater beim Standesamt eine Anerkennungserklärung und erhält die Geburtsurkunde des Kindes, in der er als Vater eingetragen ist. Der Vater muss sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Vaterschaftsanerkenntnisse sind gebührenfrei.

In St. Pölten kann die Vaterschaft bei folgenden Behörden anerkannt werden

  • Standesamt
  • Jugendhilfe
  • Bezirkshauptmannschaft, Jugendabteilung
  • jedem Notar

Folgende Dokumente sind vorzulegen

  • Geburtsurkunden
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Nachweis über allfällige Namensänderungen (z.B. Heiratsurkunde, Bescheide, etc.)
  • Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes (nur erforderlich, wenn der Vater das Vaterschaftsanerkenntnis nicht beim Standesamt St. Pölten unterschreiben will)
  • Nachweis über akademischen Grad oder Ingenieurtitel
  • Heiratsurkunde der Mutter, wenn sie verheiratet, ihr Ehemann jedoch nicht der Vater des Kindes ist
  • Scheidungsurteil (oder Scheidungsbeschluss) der letzten Ehe der Mutter (Kind unehelich geboren)
  • Sterbeurkunde des Ehemannes der Mutter

Kontakt

Standesamt St. Pölten

Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2020
Fax: +43 2742 333-2029
E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at

 

Öffnungszeiten

Mo. 07.30 - 16 Uhr, Di. 07.30 - 18 Uhr, Mi. und Do. 07.30 - 16 Uhr und Fr. 07.30 - 13 Uhr

Kontakt

Jugendhilfe
Heßstraße 6, 1. Stock
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2531
Fax: +43 2742 333-2549
E-Mail: jugendhilfe@st-poelten.gv.at