Kinderbetreuung

Pflegefreistellung und Plegeurlaub

Foto: Pixabay
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Kinderbetreuung - Pflegefreistellung

Sie wollen sich informieren über das Thema Pflegefreistellung? Nachstehende Informationen bieten wir Ihnen hiezu an.
Für Dienstnehmer gibt es die Möglichkeit einer Pflegefreistellung.

Es handelt sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen.

Tipp

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at.

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!