Kinderbetreuung

Pflegefreistellung und Plegeurlaub

Foto: Pixabay
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Kinderbetreuung - Pflegefreistellung

Sie wollen sich informieren über das Thema Pflegefreistellung? Nachstehende Informationen bieten wir Ihnen hiezu an.
Für Dienstnehmer gibt es die Möglichkeit einer Pflegefreistellung.

Es handelt sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen.

Tipp

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.oesterreich.gv.at.

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Foto: Arman Kalteis
3. April

Parteienverkehr Karfreitag

Am Karfreitag, 3. April 2026, schließt das Bürgerservice im Rathaus um 11 Uhr.

Die Mitarbeiter:innen des Magistrats wünschen ein schönes Osterfest!