Nachbarn

Zaun

Sie sind als Grundeigentümer gesetzlich nicht verpflichtet, Ihr Grundstück einzuzäunen.

Nur wenn Sie Weidevieh oder Ähnliches halten, sind Sie verpflichtet, Ihr Grundstück mit einem Zaun zu umgeben.

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.