Gefördert werden österreichische Staatsbürger:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten haben und auch diesen zumindest in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung in St. Pölten hatten und folgendem Personenkreis angehören: Bezieher:innen einer Ausgleichszulagenpension (ohne Pensionsbonus), Arbeitslosen- oder Notstandshilfeleistungen, Kinderbetreuungsgeld bzw. sonstiger Einkommen, welche den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG nicht übersteigen.
Die Richtsätze für Ausgleichszulagen für das Jahr 2025 betragen:
| Brutto | ||
| Alleinstehende | € 1.273,99 | |
| Ehepaare und Lebensgemeinschaften | € 2.009,85 | |
| Erhöhung der Grenze für jedes Kind | € 196,57 | |
| Erhöhung der Grenze für jeden weiteren Erwachsenen | € 735,86 |
Familienbeihilfen, Schüler- oder Studienbeihilfen, Kinderzuschüsse, Ausgedingeleistungen, Taggelder für Präsenz- und Zivildiener, NÖ Wohnbeihilfen und Wohnzuschüsse, Kriegsopfer- und Versehrtenrenten sowie Pflegegelder bleiben bei der Bemessung des Haushaltseinkommens unberücksichtigt.
Bezieher:innen einer Leistung aus der Sozialhilfe sind von dieser Aktion ausgenommen, da sie voraussichtlich neuerlich eine Unterstützung für die Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfe erhalten.
Die NÖ Landesregierung hat einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- beschlossen.
Anträge für die Brennstoffaktion der Landeshauptstadt St. Pölten sowie für den NÖ Heizkostenzuschuss werden von 4. November 2025 bis 31. März 2026 in der städtischen Sozialhilfe entgegengenommen.
Parteienverkehrszeiten für die Brennstoffaktion in der städtischen Sozialhilfe sind Dienstag und Donnerstag 9 bis 11 Uhr.
Folgende Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt
Einkommensnachweise und Bankverbindung (IBAN und BIC), gültigen Aufenthaltstitel bei Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (für den Heizkostenzuschuss Land NÖ), bei volljährigen Kindern ggf. Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung.