Insgesamt werden 42 Gemeinderät:innen gewählt, die in den kommenden fünf Jahren die Entwicklung unserer Landeshauptstadt mitgestalten. Aus ihrer Mitte bestimmen sie anschließend eine:n Bürgermeister:in.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen sowie Bürger:innen der Europäischen Union, die am Stichtag, dem 20. Oktober 2025, in St. Pölten ihren Hauptwohnsitz haben oder zu diesem Zeitpunkt hatten. Außerdem muss das 16. Lebensjahr bis zum Wahltag vollendet sein. Insgesamt sind bei der Gemeinderatswahl 2026 rund 44.000 Personen wahlberechtigt.
Was muss ich zur Wahl mitnehmen?
Für die Stimmabgabe genügt ein amtlicher Lichtbildausweis, etwa ein Reisepass, Führerschein oder Personalausweis. Auch eine E-Card mit Foto wird akzeptiert. Die Wahlverständigung, die rechtzeitig per Post einlangt, ist hilfreich, aber nicht unbedingt erforderlich.
Was mache ich, wenn ich am Wahltag nicht in St. Pölten bin?
Sollte man am Wahltag nicht persönlich in das Wahllokal kommen können, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl mittels Wahlkarte. Mitte Dezember erhält jede wahlberechtigte Person eine persönliche Wahlverständigung mit allen wichtigen Informationen – darunter Sprengelnummer, Wahllokal, Wahlzeit und den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Die Wahlkarte kann schriftlich, online oder persönlich beim Magistrat beantragt werden. Um die Beantragung noch einfacher zu machen, werden am Rathausplatz spezielle Wahlkartencontainer aufgestellt. Diese sind zu den Bürgerservice-Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 bis 15 Uhr, am Dienstag bis 18 Uhr und am Freitag bis 12 Uhr) sowie zusätzlich an den Samstagen am 10. und 17. Jänner (jeweils von 8 bis 12 Uhr) geöffnet.
Was passiert, wenn ich meine Wahlkarte verliere?
Geht eine Wahlkarte verloren, darf aus gesetzlichen Gründen keine zweite ausgestellt werden. Daher die Empfehlung: Kommen Sie ab 7. Jänner persönlich vorbei und wählen Sie direkt vor der Wahl im Rathaus. So ist zusätzlich das Risiko einer zu spät eingetroffenen oder gänzlich verloren gegangenen Wahlkarte minimiert.
Nach der Stimmabgabe kann die Wahlkarte entweder direkt am Magistrat - spätestens am Wahltag um 6:30 Uhr – oder im eigenen Sprengel bis zum Wahlschluss abgegeben werden.
Was ist dieses Mal neu?
Dieses Mal sind wir alle Erstwähler. Gegenüber der letzten Gemeinderatswahl gibt es einige Änderungen. Erstmals dürfen nur mehr Personen wählen, die ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten haben. Nebenwohnsitzer:innen sind nicht mehr wahlberechtigt.
Auch der Stimmzettel wurde vollständig neu gestaltet: Er ist nun größer, die Kandidat:innen sind direkt unter den jeweiligen Parteien angeführt. Es dürfen bis zu fünf Vorzugsstimmen für Wahlwerber:innen einer Partei vergeben werden, dabei gilt das Prinzip „Name vor Partei“. Eine Vorzugsstimme kann also das Gewicht einer Parteistimme übertreffen.
Bei Fragen hilft das Wahlamt der Stadt St. Pölten gerne weiter: 02742/333 –3005